Mit der falschen Satzung berechnet
Und da ist nun das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von Anfang März. Ob die Regelung, die noch zahlreiche Einschränkungen enthält, in diesem Fall greift, müsste wohl wiederum ein Richter entscheiden.
Hätte nun aber jeder Emtmannsberger die Möglichkeit, seinen Bescheid noch einmal neu berechnen zu lassen, könnte es für die Gemeinde teuer werden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte in seinem Urteil aus dem Jahr 2015 festgestellt, dass zur Berechnung der Beiträge nicht die neueste Satzung aus dem Jahr 2013 hätte greifen dürfen, sondern eine ältere. Und danach wäre der Gemeinde eine Deckungslücke im mittleren sechsstelligen Eurobereich entstanden.
Wer müsste am Ende zahlen?
So oder so, Kanal und Abwasser sei eine kostenrechnende Einrichtung, sagt Kämmerer Marco Böhner. Wenn nicht über Beiträge, so müssten die Kosten für den Neubau einer Kläranlage auf die Abwassergebühren umgerechnet werden. Also zahlten in jedem Fall die Bürger, die schließlich auch den Vorteil aus der neuen Kläranlage hätten.
Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander. Weil der Beitragsbescheid rechtswidrig war, sagt Holl: "Was hier unter dem Deckmantel eines Bescheides eingefordert wurde, sind eigentlich Geldgeschenke." Er sieht in der ganzen Sache einen Verwaltungsfehler. Und dafür sollten nicht die Bürger zahlen, sondern eine gemeindliche Versicherung.