Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Generalstaatsanwaltschaft in München bestätigten auf Kurier-Anfrage die Festnahme des Syrers im Sommer. Georg Feutsmiedl von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus sagt über den 18-Jährigen, der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzt: "Er ist nicht wegen eines konkreten Anschlagsziels angeklagt." Das hätten die Ermittlungen bis dato nicht ergeben.
Die Anklage beruhe deshalb auf dem Paragrafen 91, Strafgesetzbuch. Dieser greift, wenn sich jemand eine Anleitung zur Begehung einer sogenannen schweren staatsgefährdenden Straftat besorgt. Es handelt sich also um einen früheren Grad der Vorbereitung. Denn über ein mögliches Anschlagsziel des Syrers oder weiter gehende laufende Vorbereitungen auf einen Anschlag ist bis dato offenbar nichts bekannt.
Die Höchststrafe für die aktuell erhobene Anklage gegen den 18-Jährigen beträgt drei Jahre Gefängnis. Allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt noch vieles unklar. Kommt es zu einem Prozess, muss zum Beispiel geklärt werden, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu behandeln ist. Und wie steht es um eine mögliche Ausweisung im Falle einer Verurteilung? "Das entscheidet alleine die Ausländerbehörde", sagt Georg Feutsmiedl.
Update 13.45 Uhr
Laut Informationen, die unserer Zeitung vorliegen, gab es „eine Person, von der eine gewisse Gefahr ausgegangen ist“. Die oberfränkische Polizei habe die Ermittlungen „intensiv betrieben“. Dies werde dadurch unterstrichen, dass sich der Verdächtige seit Juli in U-Haft befinde. Ein Insider sagt: „Das unterstreicht die Gefährlichkeit des Jugendlichen.“
Wie die Informationen über den Gefährder an die Polizei kamen, darüber schweigen sich die Ermittler aus. In solchen Fällen handelt es sich meist um eine Anzeige aus dem Umfeld der Person. Die Ermittlung und die Bewertung der Ermittlungsergebnisse lag in Händen der oberfränkischen Polizei. Nach unbestätigten Informationen unserer Zeitung dauerten die Ermittlungen nicht lange. „Es ging sehr schnell“, sagt einer am Verfahren Beteiligter.
Die Beweismittel sind erdrückend
Der anerkannte Kriegsflüchtling Mamdoh A. hatte allem Anschein nach nachweisbare Verbindungen in extremistische Kreise aufgebaut. Nach Informationen unserer Zeitung hat es eine Hausdurchsuchung bei dem jungen Syrer gegeben. Dabei wurden Beweismittel gefunden, die nahelegen, „dass eine bevorstehende schwere Straftat durch die oberfränkische Polizei verhindert wurde“, wie es aus Ermittlerkreisen heißt. Die Wucht dieser Beweismittel ist offensichtlich für die Ermittler so stark, dass sie die lange U-Haft rechtfertigen.
Meist sind es in solchen Fällen Handydaten, die zu anderen bekannten Gefährdern führen, oder Dinge wie Waffen oder Sprengstoff oder andere gefährliche Gegenstände. Geplanter Ausführer dieser Straftat, die sich offenbar in anfänglichen Vorbereitungen befand, war der im Sommer verhaftete Syrer Mamdoh A. Ob seine früheren Mitbewohner ebenfalls zu einem Kreis von Gefährdern gehören oder gehörten, darüber gibt es keine Auskünfte. Allerdings weist die Tatsache, dass alle auf freiem Fuß sind, darauf hin, dass sie „sauber“ seien. Aus Kreisen der Ermittler gibt es am Mittwoch dafür weder ein Dementi noch eine Zustimmung.
Bekannte und Behörden beschreiben Mamdoh A. als unauffällig
Inwieweit die Angaben des Flüchtlings bei seiner Einreise nach Deutschland korrekt waren, ob er den richtigen Namen und sein richtiges Alter angab, darüber gibt es keine Auskunft. Der Tunesier, der 2016 einen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt ausführte, hatte 14 Identitäten.
Mamdoh A. ging in Pegnitz zur Schule. Jemand, der ihn dort kennengelernt hat, beschreibt ihn als "freundlich und zugänglich". Und weiter: "Er war schnell in der Klasse drin." Nun muss Mamdoh A. sich auf einen Prozess vorbereiten. Wann und wo die Verhandlung stattfinden wird, ist derzeit noch unklar.
Update 14.40 Uhr
Für Mamdoh A. war das Jugendamt am Landratsamt Bayreuth zuständig. Behördensprecher Michael Benz sagt über den jungen Syrer: "Im Rahmen seiner Persönlichkeitsentwicklung war er unauffällig. Er besuchte regelmäßig die Schule und hätte diese voraussichtlich auch erfolgreich beendet."
Der 18-Jährige wurde durch eine örtliche Helferorganisation für jugendliche Flüchtlinge betreut - nach Behördenangaben über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus. Ein bis zweimal pro Woche sei Mamdoh A. in seiner Wohnung besucht worden. Seine mutmaßlich fortschreitende Radikalisierung hat der Syrer dabei offenbar zu verbergen gewusst.