Die Oberbürgermeisterin nahm am Freitag Stellung zum Vorwurf, sie habe Informationen vorenthalten: Dieser sei nicht gerechtfertigt. „Zum ersten Mal erlangten wir von den angeblichen Urheberrechtsinteressen Ende 2015 Kenntnis. Also zeitlich deutlich nach der Grundsatzentscheidung des Stadtrats Bayreuth vom 29. April 2015 zur sogenannten großen Sanierungslösung“, teilt sie auf Nachfrage mit.