OB: "Vorwurf nicht gerechtfertigt"

Von Andrea Pauly
Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Hat die Oberbürgermeisterin vor dem Stadtratsbeschluss und dem Bürgerentscheid zur Stadthallensanierung einen drohenden Urheberrechtsstreit verheimlicht? Sie nimmt dazu jetzt Stellung: Bis zum Sommer 2016 sei ein solcher Rechtsstreit nicht abzusehen gewesen. Gleichzeitig hat ein Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Brigitte Merk-Erbe eingereicht – anonym.

 
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Die Oberbürgermeisterin nahm am Freitag Stellung zum Vorwurf, sie habe Informationen vorenthalten: Dieser sei nicht gerechtfertigt. „Zum ersten Mal erlangten wir von den angeblichen Urheberrechtsinteressen Ende 2015 Kenntnis. Also zeitlich deutlich nach der Grundsatzentscheidung des Stadtrats Bayreuth vom 29. April 2015 zur sogenannten großen Sanierungslösung“, teilt sie auf Nachfrage mit.

Andeutung in einer Besprechung im Juni

Auch die Frage, warum sie vor dem Bürgerentscheid nicht über die möglichen Urheberrechts-Absprüche der Reissinger-Nachfahrin informiert hatte, beantwortet Merk-Erbe: „Bis Anfang Juni 2016 konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Enkelin des Architekten ihre angeblichen Ansprüche möglicherweise gerichtlich durchzusetzen versucht.“ Diese habe dies erst in einer gemeinsamen Besprechung angedeutet – und zwar Anfang Juni 2016, „also auch hier zeitlich deutlich nach dem Bürgerentscheid zur Stadthalle“. Damit sind aus Sicht der Stadt auch die Vorwürfe hinfällig, die ein anonymer Bürger erhebt.

"Skandalöser Umgang"

Dieser hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde formuliert: Er oder sie fühle sich von der Oberbürgermeisterin „bewusst getäuscht“. Er oder sie rügt „die wissentliche Verletzung wichtiger Amtspflichten“, heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Als Empfängerin des Schreibens ist die Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz genannt. Der anonyme Bürger bittet sie darum, „diesen skandalösen Umgang mit unseren Rechten zu überprüfen und zu sanktionieren“. Eine Stellungnahme der Regierung zu der Beschwerde war am frühen Freitagabend nicht mehr möglich.

Stadt: Eigentümer-Interessen gehen vor

Merk-Erbe jedenfalls sieht keine Begründung für eine Dienstaufsichtsbeschwerde: „Wir sind als Stadt Bayreuth nach wie vor der Auffassung, dass die berechtigten Eigentümerinteressen der Stadt Bayreuth den bis dato lediglich behaupteten Urheberrechtsinteressen eindeutig vorgehen.“

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