Bliebe die Gemeinde auf den Kosten sitzen?
Das sei wahrscheinlich im Fall der Gerichtsentscheidung so. Wenn sie die Beitragsbescheide freiwillig zurücknehme, bliebe sie möglicherweise auf den Kosten sitzen. Dann würde wohl entweder der Emtmannsberger Schuldenberg wachsen oder die Abwassergebühren steigen. In jedem Fall blieben die Kosten dann wieder am Bürger hängen.
Norbert Jäger (BBE) wünscht sich bis zur Gemeinderatssitzung in drei Wochen möglichst viel Klarheit über die Optionen der Gemeinde, damit die Bürger auch gut informiert werden können. Vor allem sollte bis zur Sitzung geklärt sein, unter welchen Bedingungen die Versicherung einspringt. Und es solle geklärt werden, ob durch etwaige Rückzahlungen an die Bürger die Stabilisierungshilfe in Gefahr sei. Durch ihre prekäre Finanzlage ist die Gemeinde – wie viele andere oberfränkische Kommunen auch – von Finanzhilfen aus München abhängig.
Jäger: Die Stabilisierungshilfe nicht gefährden
Die gibt es jedoch nur, wenn strenge Sparauflagen erfüllt sind. Eine freiwillige Rückzahlung an die Bürger, so fürchtet Jäger, könnte die die finanzielle Unterstützung durch den Freistaat gefährden.
„Das Gerichtsurteil wird aufgearbeitet“, sagte der Bürgermeister. „Aber erst einmal auch nicht mehr.“ Damit erteilte er wohl der Option eine Absage, Beitragsbescheide zurückzunehmen, wenn die Gemeinde gesetzlich nicht dazu verpflichtet sei. Bei den Rückzahlungen an die beiden Kläger wird es wohl nicht bleiben. Wie Kreil in der Gemeinderatssitzung bestätigte, liegen noch mehrere Widersprüche von Bürgern vor. Der Bürgermeister schätzt, dass diese nach dem Urteil nun gute Chancen auf einen Rückzahlung hätten. Die Entscheidung darüber liege beim Landratsamt.