3. Blumengirlanden
Erwischt die Polizei in der indischen Großstadt Hyderabad einen Mann beim Pinkeln auf offener Straße, bekommt er einen Blumenkranz um den Hals, und Fotos davon werden auf Facebook veröffentlicht. „Sie schämen sich und versprechen, es nie wieder zu machen“, sagte der Erfinder der Aktion, ein Verkehrspolizist.
4. Prozess
Auch wenn die Blase drückt, darf man sich nicht überall erleichtern. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte 2014 einen Frührentner, der in den Schlossgarten gepinkelt hatte. Gegen ein zuvor verhängtes Bußgeld hatte er geklagt. Sein Argument, er leide an einer Blasenschwäche, ließ die Richterin nicht gelten. Neben den 35 Euro Buße musste er dann auch noch die Prozesskosten zahlen.
5. Putzdienst
Mit 20 Stunden Arbeit in öffentlichen Toiletten bestrafte das Amtsgericht Sondershausen (Thüringen) 2002 einen angetrunkenen 20-Jährigen, der in einem Supermarkt in ein Weinregal uriniert hatte. Der Richter sagte damals zur Urteilsbegründung: „Damit er mal sieht, wie es ist, anderer Leute Dreck wegzumachen.“
6. Kontrolle
Köln setzt neben Zäunen und Geldstrafen auf verstärkte Präsenz von Ordnungskräften und Polizei im Umfeld des Doms. Die Sicherheitsmaßnahmen nach der Silvesternacht hätten sich demnach auch auf die Sauberkeit ausgewirkt. Das Problem mit den Wildpinklern sei zumindest in der unmittelbaren Umgebung kleiner geworden.
7. Pinkellack
„Hier nicht pinkeln! Wand pinkelt zurück.“ Auch mit solchen Schildern werden Wildpinkler abgeschreckt, unter anderem am Kölner Hauptbahnhof. Die Spezialwand sei mit einem besonders feuchtigkeitsabweisenden Lack beschichtet, teilte ein Bahnsprecher dazu im November mit. Dies führe dazu, „dass der an die Wand gerichtete Strahl etwa im selben Winkel zurückkommt“. Auch am Mainzer Rathaus und auf St. Pauli in Hamburg sollen die Wände bereits „zurückpinkeln“ können.
Sind Wildpinkler ein Problem für Bayreuth? Stadtsprecher Joachim Oppold winkt ab: Im vergangenen Jahr habe die Stadt in vier Fällen ein Bußgeld verhängt. Es gebe auch keine "besondere Brennpunkte", an denen Wildpinkler sich bevorzugt erleichterten, sagt Oppold. Grundsätzlich sei Wildpinkeln als "öffentlich bemerkbare, grob ungehörige Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen" zu beurteilen und könne mit einem Bußgeld belegt werden. In der Regeln würden Wildpinklern von Beobachtern angezeigt. Die Polizei übergebe diese Anzeigen dem Ordnungsamt.
Das Bußgeld fürs Wildpinkeln in Bayreuth beträgt typischerweise 25 Euro. Stadtsprecher Oppold betont aber, dass "mit Blick auf besondere Umstände" auch höhere Bußgelder verhängt werden können: "Ob sich jemand in die Büsche schlägt oder vor die nächste Schaufensterscheibe stellt, kann schon eine Rolle spielen", erklärt er.
PS: Ja, wir haben auch gefragt, ob ...
Da wir schonmal beim Thema waren, haben wir den Stadtsprecher auch gleich gefragt, wie's um's, äh, Wild-Defäkieren (also ums Scheißen) in Bayreuth bestellt ist. Oppold verweist auf die Einstufung des Wildpinkelns als "grob ungehörige Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen". Das, erläutert er, "gilt selbstverständlich auch für das von Ihnen angesprochene Wild-Defäkieren."
PPS: Jetzt sind Sie dran!
Finden Sie, dass Wildpinkeln (oder -Defäkieren, man weiß ja nie) in Bayreuth ein Problem ist? Schreiben Sie uns im Antwortfeld - wir werten die Rückmeldungen bis Freitag aus!
Mit Material von dpa