Vom 1. Januar 2017 an soll eine regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit von 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich gelten. Bisher betrug die Regelarbeitszeit 38 Stunden pro Woche. In den nächsten Jahren soll die Wochenarbeitszeit schrittweise an die flächentarifliche Regelung angepasst werden.