So sollten gewerbliche Anbieter ihre Router verschlüsseln und von den Nutzern schriftlich zusichern lassen, dass sie keine Rechtsverletzungen planen. Kritiker sahen darin unrealistische und alltagsuntaugliche Hürden, die eine Verbreitung öffentlicher Hotspots eher behindern als fördern würden.
Wie ging es weiter?
Verbände und Verbraucherschützer übten harsche Kritik und äußerten die Befürchtung, dass durch das Gesetz neue Rechtsunsicherheiten für die Betreiber festgeschrieben werden.
Im Bundesrat forderten schließlich mehrere Länder deutliche Korrekturen. Zu viele «interpretationsbedürftige Einschränkungen» sowie Unklarheiten seien dort enthalten. Und die Störerhaftung sei auf Grundlage der Formulierungen nicht vom Tisch.
Sind die Zweifel nun ausgeräumt?
Mit der im Juni im Bundestag beschlossenen Fassung des WLan-Gesetzes sollten schließlich alle umstrittenen Punkte entfernt und die Störerhaftung endgültig passé sein. Weder eine Verschlüsselung, noch eine Vorschalt-Seite zur Registrierung der Nutzer ist mehr vorgesehen.
Auch der Europäische Gerichtshof bekräftigte zuvor in einem Urteil im September 2016, dass Betreiber nicht bei Urheberrechtsverletzungen anderer haften. Bei konkreten Missbrauchsfällen sollen sie laut Urteil des EuGH jedoch dazu verpflichtet werden können, den Zugang per Passwort zu sichern.
dpa