Joachim Keuerleber (Leiter des Hofer Standortes beim Windradhersteller Enercon): Bergmann spricht von vielen Tausend Windkraft-Gegnern, Keuerleber nennt sie eine "schreiende Minderheit", die gesiegt hat. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes kommentiert er so: "Jetzt ist es besiegelt, gegen die Interessen der Bürger Bayerns, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind." Das Argument des Gerichts, dass es möglich sei, kleinere Anlagen zu bauen, kann Keuerleber nicht nachvollziehen. "Das bedeutet, wir müssten noch viel mehr Anlagen bauen, um den gleichen Ertrag zu erzielen." Mit den modernen Anlagen sei jetzt gerade ein Stand erreicht, der die Nutzung der Windkraft in Bayern erst effizient mache. "Das war eigentlich alles umsonst."
Die Windkraft in der Region
Seit rund eineinhalb Jahren gibt es in Bayern ein Gesetz das vorschreibt: Ein neues Windrad muss mindestens zehnmal so weit weg vom nächsten Wohnhaus stehen, wie die Anlage hoch ist. Ein modernes Windrad mit 200 Metern Höhe muss also zwei Kilometer Abstand halten. Seit diese sogenannte 10H-Regel in Kraft ist, wurden im Landkreis Bayreuth keine neuen Windräder beantragt, weil es keine Standorte gibt, die der 10H-Regel entsprechen.
Wo Windräder gebaut werden dürfen, schreibt schon die Flächenplanung im Regionalplan Windkraft vor. Über Jahre hinweg haben sich Vertreter aus der Kommunalpolitik Gedanken gemacht, wo geeignete Standorte für Windkraftanlagen sind. Legt man jetzt über diese Windkraftflächen im Landkreis Bayreuth die 10H-Regel, dann wird es eng. Landratsamts-Sprecher Michael Benz teilt auf Kurier-Anfrage mit: "In diesen ausgewiesenen Gebieten im Landkreis sind keine Flächen vorhanden, die einen Mindestabstand von zwei Kilometern einhalten."
Lesen Sie auch
Windrad-Abstandsregel verfassungsgemäß