Quasi über Nacht schrieb die Staatsanwältin eine Anklage für die zwei Fahrradfahrten, der Vorsitzende des Schöffengerichts, Torsten Meyer, schob den Fall von Rolf Ü. in seinen Terminkalender ein.: Für den Kauf des Milchpulvers vom August und für die Einfuhr der fünf Gramm Crystal vom Juli bekam er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und kam auf freien Fuß. Die fünf Gramm vom Juli wurden, weil sie die Grenze zur nicht geringe Menge nicht erreicht hatten, nie untersucht. Rolf Ü. sagt, er habe im Juli beim selben Dealer gekauft wie vier Wochen später im August. Nach Ansicht seines Verteidigers ist es nicht ausgeschlossen, dass es sich bei den fünf Gramm ebenfalls um Milchpulver gehandelt hatte.