WG für ehemalige Suchtkranke darf gebaut werden
Redaktion 01.06.2015 - 17:45 Uhr
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen den Bau einer Wohngemeinschaft für ehemalige Suchtpatienten der Forensik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth abgelehnt. Damit ist klar: Die Wohngemeinschaft darf gebaut werden.
Ein Bürger hatte gegen diese Baugenehmigung geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Stadt Bayreuth jetzt Recht.
jfr