WG für ehemalige Suchtkranke darf gebaut werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen den Bau einer Wohngemeinschaft für ehemalige Suchtpatienten der Forensik des Bezirkskrankenhauses Bayreuth abgelehnt. Damit ist klar: Die Wohngemeinschaft darf gebaut werden.

 
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Im Jahr 2012 hat die Stadt Bayreuth die Baugenehmigung für das Projekt des Vereins "Kontakt" erteilt. Geplant ist eine Wohngemeinschaft für ehemalige Suchtkranke in der Friedrich-von-Schiller-Straße.

Ein Bürger hatte gegen diese Baugenehmigung geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Stadt Bayreuth jetzt Recht.

jfr

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