Elektronischer Handel: Seit 1998 besteht die Vereinbarung, keine Zölle auf elektronische Übertragungen wie bei Streamingdiensten zu erheben. Dieses Moratorium würde ohne eine Verlängerung in diesem Jahr auslaufen. Vor allem Indien und Südafrika standen der Einigung auf eine Verlängerung im Wege. Ihnen entgingen wichtige Einnahmen, wenn etwa Bücher, auf die Zölle fällig sind, durch E-Books, die heruntergeladen werden können, ersetzt werden.
Fischerei-Subventionen: Nach rund 20 Jahren Verhandlungen hatten sich die WTO-Mitglieder 2022 auf ein erstes Abkommen geeinigt, dass die schädlichsten Subventionen eindämmen soll. Rund 70 Länder sind beigetreten, darunter die EU, es tritt aber erst bei 110 Ratifizierungen in Kraft. Das neue Abkommen soll alle Subventionen regulieren, die zu Überfischung und Überkapazitäten beitragen. Verhandelt wurde über Ausnahmen und Übergangszeiten für Entwicklungsländer.