Die Ermittler fanden seinerzeit in der Wohnung von einem der jetzt Beschuldigten - im Verfahren beim Generalbundesanwalt wird er als Zeuge geführt - erhebliche Mengen Waffen und Munition. Diese hatte er laut Staatsanwaltschaft unsachgemäß gelagert und war zu deren Besitz zum Teil auch nicht berechtigt.
"Der Generalbundesanwalt hatte die Ergebnisse seiner Durchsuchungsmaßnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Schwerin mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, über die Einleitung eines eigenen Ermittlungsverfahrens zu entscheiden", erklärte die Sprecherin. Gemeinsam mit dem LKA habe man Ermittlungen aufgenommen. Das LKA habe dafür eine siebenköpfige Ermittlungsgruppe gebildet. Das Ergebnis sind die vier Festnahmen vom Mittwoch.