Versuchter Mord: Kulmbacher angeklagt

Von Peter Engelbrecht
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Der Angeklagte habe innere Stimmen gehört. Das berichtete der psychiatrische Gutachter Thomas Wenske vor dem Landgericht Hof. Wegen versuchten Mordes an einem Polizeibeamten ist dort ein 22-jähriger Kulmbacher angeklagt.

 
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Der drogensüchtige Mann schwieg auch am zweiten Verhandlungstag zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Polizisten im Juni 2015 am Marktredwitzer Bahnhof niedergestochen und schwer verletzt zu haben. Die amerikanischen Geheimdienste NSA und CIA würden ihn überwachen und abhören, habe ihm der Mann im Gutachtergespräch erzählt, berichtete Wenske. Um sich der Kontrolle zu entziehen, hatte der Angeklagte nach eigener Aussage mindestens zehn seiner Handys zerstört. Andere Menschen könnten seine Gedanken lesen, habe sich der junge Mann eingebildet.

Bei einer Kontrolle Ende Juni 2015 im Zug von Cheb nach Marktredwitz war er zwei Drogenfahndern aufgefallen. Er selbst hatte nichts dabei, doch in einem Abfalleimer des Zuges fanden die Beamten 5,65 Gramm Metamphetamin, das er nach Deutschland schmuggeln wollte. Er verhielt sich zunächst kooperativ und war im Bahnhof Marktredwitz freiwillig ausgestiegen. Auf dem Bahnsteig soll er dann ein Messer gezückt und auf einen der Zivilfahnder eingestochen haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Nach zwei Warnschüssen floh der Drogenabhängige, konnte wenig später aber festgenommen werden.

Der Angeklagte habe ihm geschildert, dass einer der Polizisten ihn bei einer Rangelei am Bahnsteig am Rucksack festgehalten habe, berichtete Gutachter Wenske. Daraufhin habe ihm eine innere Stimme gesagt, „Schubs ihn weg“. Der Angeklagte habe sich nur daran erinnert, einen angeblich zugeschliffenen Löffel für den Drogenkonsum in der Hand gehabt zu haben. Von einem Messer wusste er nichts. Die Waffe wurde bislang nicht gefunden.

Der Gutachter attestierte dem jungen Mann eine Abhängigkeit von Cristal Meth, er habe täglich eine große Menge Kräutermischungen geraucht. Die Folge: Er ist an einer Psychose erkrankt. Auch Verfolgungswahn und Halluzinationen seien aufgetreten. Wenske stellte infolge des Drogenmissbrauchs eine verminderte Schuldfähigkeit fest und befürwortete die weitere Unterbringung in der Psychiatrie. Die Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten sei „enorm hoch“.

Der Rechtsmediziner Peter Betz erläuterte das Ergebnis der Blutprobe des Angeklagten kurz nach der Tat: Demnach waren keine psychoaktiven Substanzen zu finden. Der Konsum von Kräutermischungen könne nicht ausgeschlossen werden. Die Stichwunde im Oberkörper des Polizisten sei zwei Zentimeter breit, der Stichkanal 15 Zentimeter tief, der Blutverlust hoch gewesen. Wäre die Stichwaffe in den Brustkorb eingedrungen, hätte Lebensgefahr bestanden.

Die Großmutter des Angeklagten sagte aus, nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Anfang 2015 habe er bei ihr gewohnt. „Er hatte seinen Drogenkonsum nicht mehr unter Kontrolle gebracht“, berichtete die Frau, sei mehrfach auf erfolglosem Entzug gewesen. Auch ihr gegenüber habe er von Stimmen im Kopf erzählt, habe Gespenster gesehen.

eng

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