Bei der Waffe handelte es sich um ein freiverkäufliches Luftgewehr, dass von einem richtigen Jagdgewehr kaum zu unterscheiden ist. Dennoch ist der Gebrauch in dieser Art und Weise nicht gestattet. Weder war der Hinterhof eingegrenzt noch hatte der junge Mann dafür Sorge getragen, dass keine Kugel das Grundstück verlassen kann. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
Verbotene Übungen mit Luftgewehr
Redaktion 05.07.2016 - 14:47 Uhr