Vanessa: Still und leise untergegangen?

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Das Kulmbacher Amtsgericht versucht derzeit, die Umstände des Todes des Mädchens im Himmelkroner Freibad zu klären. Das Urteil soll Anfang April fallen. Foto: privat Foto: red

Vor fast vier Jahren starb die achtjährige Vanessa nach dem Besuch des Himmelkroner Freibads. Der Badeaufsicht und einer Übungsleiterin wird daher fahrlässige Tötung vorgeworfen. Doch am Donnerstag überraschte der Gutachter aus Erlangen die Prozessbeteiligten: Das Mädchen sei womöglich überhaupt nicht zu retten gewesen.

 
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Rechtsmediziner Peter Betz war von Anfang an bei dem Verfahren am Amtsgericht Kulmbach dabei. Gestern hatte der bislang stille Beobachter aus Erlangen seinen großen Auftritt. Denn: "So einfach ist das mit der Rettbarkeit nicht", stellte Betz fest, bevor er zu seiner Stellungnahme anhob.

Badetod oder Tod durch Ertrinken?

Weil zunächst zu unterscheiden sei, ob es sich um einen Badetod oder um tatsächliches Ertrinken handele. Ein Badetod wäre zum Beispiel, wenn ein Schwimmer im Wasser einen Herzinfarkt erleidet und untergeht. Dies scheide bei Vanessa aus, so Betz. Beim Ertrinken wiederum könne es sich um ein typisches oder atypisches Ertrinken handeln. Bei dem Mädchen geht er von einem Beinahe-Ertrinken aus, da der Tod erst nach der Reanimation im Krankenhaus festgestellt wurde.

Nach drei Minuten Hirnschaden wahrscheinlich

Wenn ein Mensch ertrinke, dann sinke der Sauerstoffgehalt im Blut beständig ab, erläuterte Betz. "Man hat dann das Gefühl, man muss wieder hoch und auftauchen." Das sei üblicherweise an panischen Arm- und Beinbewegungen zu erkennen. Gelingt das Auftauchen nicht, könne es zu Krämpfen und nach eineinhalb Minuten zu einer Bewusstlosigkeit und einem Atemstillstand kommen. Nach drei Minuten ohne genügend Sauerstoff könnten bereits nicht mehr rückgängig zu machende Schäden am Gehirn entstanden sein.

"Es muss kein Überlebenskampf stattfinden"

Doch es gibt noch den anderen Tod durch Ertrinken, so der Gutachter. Dann habe der Schwimmer vor dem Ertrinken nicht mehr tief eingeatmet, sondern sei quasi unbemerkt unter Wasser gesunken. Bei Versuch zu atmen, würde dann sofort Wasser eingesogen und verschluckt. Dabei könne der Ertrinkende sogar unter Wasser erbrechen. Hinzu kämen manchmal Reflexe, die zu Atemaussetzern führten. "Es muss also kein Überlebenskampf stattfinden", sagte Betz. "Das Ganze kann still und leise vor sich gegangen sein." Entscheidend sei die Zeit, die Vanessa danach unter Wasser war.

Speisereste verhindern Beatmung

Die Zeugen hatten bisher dazu jedoch keine Angaben machen können. Anzeichen eines Überlebenskampfes des Kindes vor dem Ertrinken hatte keiner beobachtet. Allerdings habe das Mädchen Essen erbrochen, Spaghetti mit Tomatensoße. Teile davon könnten die Atemwege tief in der Lunge versperrt haben. "Dann kann man so viel beatmen, wie man will", sagte der Gutachter. Bis zum Eintreffen des Notarztes, der mit einer Zange Speisereste aus dem Rachen entfernte, seien alle Rettungsversuche sinnlos gewesen. "Weil das Kind nicht korrekt hätte beatmet werden können."

Auch Defi hätte nichts genutzt

Deshalb sei es letztlich unerheblich, ob die Wiederbelebungsversuche korrekt vorgenommen wurden oder nicht. "Im vorliegenden Fall hätte ihnen die Defibrilation nichts genutzt." Laut Notarzt sind zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen des Rettungshubschraubers zwölf Minuten vergangen. Und dann habe es bereits anhand der Pupillenreaktion Hinweise gegeben, dass die das Gehirn schwere Schäden erlitten habe.

Die Anwälte der Eltern wollten daraufhin wissen, ob und wann Vanessa in diesem Fall überhaupt noch zu retten gewesen wäre. Betz erklärte, nur wenn man sie sofort aus dem Wasser gezogen hätte. Und zwar, bevor sie zu viel Wasser verschluckt habe. Eine Antwort darauf, wie das bewerkstelligt werden sollte, hatte der Rechtsmediziner nicht. "Nur, indem man es nicht zu so einer solchen Situation kommen lässt."

Häufigkeit unbekannt

Auch als Richterin Sieglinde Tettmann nachhakte und sich erkundigte, wie häufig ein untypisches Ertrinken vorkomme, musste der Gutachter passen. Wenn ein Mensch im Wasser bewusstlos werde, könne er ertrinken, obwohl er Schwimmer ist, selbst im Nichtschwimmerbecken, so Betz.

Der Bayreuther Kinderarzt, der die Behandlung im Klinikum fortsetzte, schätzte die Zeit, die das Kind unter Wasser war, auf länger als fünf bis sechs Minuten ein. Der Sauerstoffmangel habe in den sechs Folgetagen zu einem Hirnödem geführt, das den Blutfluss zunehmend erschwerte. Durch das Wasser in den Atemwegen habe sich das Lungengewebe entzündet, was zum Tod des Mädchens geführt habe.


Der Prozess wird am 29. März fortgesetzt, das Urteil ist voraussichtlich am 5. April zu erwarten.

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