Die Sachbeschädigung war allerdings nicht der einzige Grund für Ärger. Am späten Samstagabend feierten einige meist jüngere Menschen an der Bushaltestelle am Place de Laneuveville und ließen ihren Müll dort liegen. Auch dieser Vorfall wurde angezeigt.
Darüber hinaus hat der Bürgermeister mit dem stellvertretenden Leiter der PI Auerbach abgesprochen, dass die Ordnungshüter die Kontrollen verstärken und dabei den Dialog mit den dort befindlichen Personen aufnehmen. „Ich hoffe, dass derartige Appelle fruchten und die Einsicht reifen lassen, dass man seinen Müll wenige Schritte weiter in einem Papierkorb entsorgen kann.“
Nicht tolerabel
Die Vermüllung wurde noch in der Nacht von einem Mitarbeiter entdeckt und am frühen Sonntagvormittag beseitigt, berichtet Bauhofleiter Regn. Gegen das Verweilen am früheren Schwemmweiher gebe es grundsätzlich nichts zu sagen, betont der Rathauschef. „Aber ein derartiger Saustall ist nicht tolerabel.“ Die Polizeibeamten fahren den Platz auch regelmäßig in den Nachtstunden am Wochenende an, weiß Neuß. Allerdings seien sie nicht am Ende der Party vor Ort, um das Aufräumen zu organisieren.
Polizei bittet um Hinweise
Aktuell ermitteln die Beamten der PI Auerbach nach entsprechenden Anzeigen der Stadt wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung, bestätigt PHK Manfred Plößner. Die Ordnungshüter bestreifen die neuralgischen Örtlichkeiten sporadisch; den Place de Laneuveville sogar relativ häufig, so der amtierende Dienststellenleiter. Das Problem sei, dass eine Streife hinzukommen müsste, wenn Personen das Gelände verlassen und ihren Unrat dort zurücklassen. Wichtig für die Polizei sind deshalb Zeugenaussagen.
Die Beamten gehen nicht davon aus, dass die Täter vom Gottvaterberg die gleichen handelnden Personen sind, die am Place de Laneuveville ihren Unrat hinterlassen haben. In beiden Fällen bittet die Polizei unter 0 96 43/9 20 40 um Hinweise.
Kameras werden nicht genehmigt
Keine Lösung sind Überwachungskameras im öffentlichen Raum, sind sich Plößner und Bürgermeister Neuß einig. Kameras werden nur in ganz seltenen Ausnahmefällen genehmigt, etwa wenn von einer erheblichen Gefährdungslage oder einem enormen Schadenspotenzial ausgegangen werden kann.