Ein Jahr und zehn Monate Jugendstrafe, lautete das Urteil der Jugendkammer, teilte ein Justizsprecher auf Anfrage mit. Der heute 22-jährige Angeklagte aus dem westlichen Landkreis wurde wegen zweier Fälle der versuchten schweren Brandstiftung schuldig gesprochen. Die Jugendstrafe wurde unter engen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Die zweite Brandstiftung vom September 2020 betraf ein Gebäude in der Funckstraße in Bayreuth, wo der Angeklagte in einer Gruppe für betreutes Wohnen untergebracht war.