Das Internetportal Check24 muss künftig seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und gründlicher beraten als bisher. Das entschied der 29. Zivilsenat des OLG München. Geklagt hatte der Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute (BVK). Sofern das Urteil rechtskräftig wird, muss Check24 künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.