Die Erklärung ist dürftig: Die Region Himmelkron sei für das Unternehmen als möglicher Standort für ein Restaurant interessant. Allerdings seien die konkreten Planungen für einen Standort im neuen Gewerbegebiet in Himmelkron mittlerweile eingestellt worden. Grund hierfür „ist eine unterschiedliche Auffassung der Zufahrtsregelung bzgl. des geplanten Verkehrszufluss und Verkehrsabfluss vom gewünschten Grundstück“.