Luisa Hartmann ist froh. Denn Jugendamt und Kreisjugendring (KJR) haben der 21-Jährigen eine schwere Last von den Schultern genommen: Sie muss nicht mehr über die eventuellen Vergehen ihrer Vereinskollegen Bescheid wissen. Dabei sieht das neue Kinderschutzgesetz eigentlich vor, dass Ehrenamtliche, die viel mit Jugendlichen arbeiten, ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis beim Vereinsvorsitzenden vorlegen müssen. Bei der Landjugend Plössen ist das Luisa Hartmann. Ein Führungszeugnis enthält alle Vorstrafen, die ein Mensch hat, das erweiterte Führungszeugnis auch Sexualstraftaten, bei denen die Strafe extrem niedrig war. Damit sollen Kinder und Jugendliche besser vor verurteilten Sexualstraftätern geschützt werden.