„Diese Geräte sind so aufgebaut, dass die Batterie nicht gewechselt werden kann. Bei einer Fehlfunktion wird es ausgetauscht“, sagt Keil. Dies gelte auch bei einem der seltenen Fehlalarme, der beispielsweise von sehr kleinen Mücken ausgelöst werden könne, die sich in den Rauchfänger verirren.
"Keine eigentliche Aufgabe der Kaminkehrer"
Bislang verlaufe der Einbau problemlos, bestätigen die Vertreter von Gewog und GBW. Falls Mieter die Handwerker nicht in ihre Wohnung lassen würden, müssten die Wohnungsbaugenossenschaften letztlich vor Gericht ziehen. „Nach der bayerischen Bauordnung sind wir dazu verpflichtet, die Rauchmelder einzubauen. Die Mieter müssen das dulden, zur Not müssten wir das einklagen“, sagt Heyer.
Die Bayreuther Feuerwehr rät zu CE-zertifizierten Geräten. Nähere Informationen über Rauchmelder gebe es in einem Flyer des Innenministeriums, zu beziehen über die Homepage www.stmi.bayern.de. Sie empfiehlt zur weiteren Information die Homepage www.rauchmelder-lebensretter.de. Der Einbau von Rauchmeldern steht in der Bayerischen Landesbauverordnung, Artikel 46.
Auch einige Kaminkehrer bieten den Einbau von Rauchmeldern an. „Das ist aber keine eigentliche Aufgabe der Kaminkehrer und wird auch nicht von ihnen überwacht“, sagt Hilmar Stadter von der Kaminkehrerinnung Oberfranken.