Dies alles sei mit einem Schlag mit der Rückseite der flachen Hand nicht erklärbar, hielt Vorsitzender Richter Jochen Götz dem 19-Jährigen vor. Inzwischen habe er schon vier Versionen des Geschehens vorgetragen, doch nicht eine einzige könne das Verletzungsbild des Opfers erklären.
Robin R. hatte nach dem Tattag zunächst alle Schuld auf sich genommen und war als Einziger in Untersuchungshaft genommen worden. Die nächste Version folgte während seiner Begutachtung im Bezirkskrankenhaus Erlangen. Einer Psychologin und einem Pfleger, die das Gericht am Dienstag hörte, erklärte er, dass er sich mit seinen Aussagen nur vor Andre S. stellen wolle, den er als väterlichen Freund ansehe. Ihm selbst als Heranwachsenden drohe ja im schlimmsten Fall nur eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Wegen seines Alters wird die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Hof geführt. Vielleicht bekomme er auch nur sechs bis sieben Jahre, von denen er im besten Fall nur die Hälfte absitzen müsse, spekulierte er vor den Zeugen. Falls ihn das Gericht wegen seiner Cannabis-Abhängigkeit in ein geschlossenes Suchtkrankenhaus schicke, könnte die Angelegenheit sogar mit einer zweijährigen Therapie abgehen. Einmal äußerte er die Hoffnung, dass Andre S. die Wahrheit im Gerichtssaal darlegen werde.
Das tat dieser aber nicht: Andre S. beteuerte in seiner Einlassung, schuldlos am Tod von Uwe S. zu sein. Niemals hätte er seinem langjährigen Freund Uwe S. Gewalt antun können. Die Beziehung zu Robin R. schilderte er als weit lockerer, als es der 19-Jährige offenbar empfunden hatte. Daraufhin hatte Robin R. am ersten Verhandlungstag sein bisheriges Aussageverhalten geändert und Andre S. schwer beschuldigt. Dieser habe den Hausmeister in der Nacht wiederholt mit Fäusten und Fußtritten traktiert, weil er sich über das Verhalten des volltrunkenen Uwe S. geärgert habe.
Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.