Wenn man zum sonntäglichen Braten-Abholen im Gasthof seine eigenen Töpfe mitbringt, gilt das schon als Mehrweg-Angebot? Coffee-To-Go-Becher sind ohnehin auf dem absteigenden Ast – das soll bald auch für den Salat oder das Obst zum Mitnehmen gelten? Anbieter, die fertige Lebensmittel in Kunststoffbehältern oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, müssen ihren Kunden Alternativen anbieten. Wie? Ist noch nicht ganz durchdekliniert: „Je länger man sich mit dem Thema beschäftigt, desto mehr Fragen tauchen auf“, sagt Silke Popp-Köhler vom Abfallzweckverband Hof (AZV). „Das Thema“ wird viele betreffen – nur ist noch nicht klar, wer davon ausgenommen ist. So gab es bei einer Info-Runde in der vergangenen Woche viel allgemeines Achselzucken.