Zuvor war der Hof bereits mehrfach von Veterinären des Landratsamtes Rosenheim kontrolliert und beanstandet worden. Im Jahr 2021 stellten sie tierseuchen-, lebensmittel- und tierschutzrechtliche Verstöße in der Tierhaltung fest. Unter anderem kam es zu einem Rückstau im Mistkanal, der zu einem Aufstau von Gülle im Laufgang führte. Die Mängel behob der Bauer laut Anklagebehörde nur teilweise.
Landwirt entschuldigt sich für seine Taten
Seit März stand der 49-Jährige vor Gericht. Zum Prozessauftakt legte er über seine Pflichtverteidiger ein Geständnis ab und entschuldigte sich für seine Taten. Dem Mann sei alles über den Kopf gewachsen, sagten die Anwälte. Er habe an den Folgen einer Corona-Erkrankung gelitten, seine pflegebedürftige Mutter versorgen müssen und sei in eine Depression verfallen.
Die Staatsanwaltschaft plädierte am Donnerstagmorgen auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung sowie ein fünfjähriges Tierhalteverbot. Die Verteidiger forderten maximal eineinhalb Jahre mit Bewährung und nicht eigens ein Tierhalteverbot, weil bereits das Veterinäramt dem Mann die Haltung von Tieren verboten habe.