Der Anteil der 12- bis 18-Jährigen daran lag laut der Ergebnisse bei den eigenen Versicherten bei knapp 18,4 Prozent - so kam die Kasse auf die bundesweit rund 10.680 Fälle, unter den eigenen Versicherten waren es 212. Die KKH zählt nach eigenen Angaben mit rund 1,6 Millionen Versicherten zu den größten bundesweiten Krankenkassen.
Zahlen vor Corona-Pandemie höher
Im Vor-Corona-Jahr 2019 lag der Anteil der Jugendlichen unter den Betroffenen der Studie zufolge noch bei über 22 Prozent, 2008 und 2009 sogar bei gut 26 Prozent, zu Beginn der Erhebung im Jahr 2006 waren es über 24 Prozent. Als Rauschtrinken definiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den Konsum von mindestens fünf alkoholischen Getränken bei etwa einer Party.
"Es ist sehr erfreulich, dass offenbar immer weniger Jugendliche ihr Limit in Sachen Alkohol derart überschreiten", sagte die KKH-Psychologin Franziska Klemm. Grund zur Entwarnung gebe es aber dennoch nicht, denn die Zahlen blieben besorgniserregend: "Jeder Jugendliche mit einer akuten Alkoholvergiftung ist einer zu viel", betonte sie.
Beim Rauschtrinken, Komasaufen oder Binge-Drinking spielten oft soziale Motive und Gruppendruck eine Rolle. Außerdem wird Alkohol in der Gesellschaft ihren Worten zufolge immer noch verharmlost - schließlich mache er vermeintlich lustig, bringe gute Laune und vermittele Selbstvertrauen.
Reiz des Verbotenen
Beim Hochprozentigen gehe es für Minderjährige aber auch um den Reiz des Verbotenen. Nach früheren Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen wird in Deutschland immer noch deutlich mehr Alkohol getrunken als im weltweiten Durchschnitt. Alkohol als vermeintliches Kulturgut sei gesellschaftlich breit akzeptiert.
Das Problem: "Gerade für Heranwachsende ist exzessiver Alkoholkonsum hochgefährlich und mit besonderen Risiken für eine gesunde Entwicklung verbunden", erklärte Klemm. Neben einer möglichen Alkoholsucht drohten Schäden an Gehirn und Organen, aber auch Unfälle und Gewalt.
Zu Jahresbeginn hatte sich der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, dafür ausgesprochen, dass Jugendliche ab 14 Jahren auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Alkohol in der Öffentlichkeit trinken dürfen - was in Deutschland erlaubt ist: "Wenn Kinder und Jugendliche neben ihren Eltern sitzen, ist und bleibt die Wirkung von Alkohol dieselbe und katastrophal in diesem Alter."