Acht Windräder neben dem eigenen Wohnhaus. Die Klägerin hat Angst vor Lärm und Schattenwurf. Deswegen hat sie gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch die beiden Landratsämter Bayreuth und Kulmbach geklagt. Sie will, dass das Verwaltungsgericht prüft, ob die Windräder zu nah an ihrem Haus stehen werden.