Tätowierung wird Ladendieb zum Verhängnis Der Stich des Skorpions

Von Manfred Scherer
 Foto: red

Er wusste, warum er leugnete: Als vorbestrafter Ladendieb fürchtete ein 29-jähriger aus Tschechien in seinem Prozess vor dem Schöffengericht eine Gefängnisstrafe. Das Leugnen half nicht, denn der Skorpion an seinem Hals verriet ihn.

 
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Zeugen erkannten in dem Angeklagten den tätowierten Mann wieder, der in einer Bayreuther Drogerie Parfüms im Wert von rund 1000 Euro hatte stehlen wollen. Das Gericht verhängte ein Jahr und neun Monate Haft.

Die Tricks

Die Beweisaufnahme in diesem Prozess erbrachte Einblicke in Tricks organisierter Diebesbanden, die sich gegen Detektive, gegen Videoüberwachung und gegen elektronische Warensicherung zu wappnen versuchen:  Ein Täter spielt den „Einkäufer" und sammelt die Beute in einem Einkaufskorb. Er stellt dann den Korb im Laden in einen „toten" Winkel, wo ein Komplize die Waren relativ unbeobachtet in eine im Inneren mit Alufolie ausgekleidete Tasche packt. Dieser Täter versucht dann die unbemerkte Flucht, während der erste Komplize und vielleicht noch ein weiterer an der Kasse oder im Laden mit Fragen die Angestellten ablenken.

Am 25. Oktober 2011 klappte dieser Trick nicht, denn just in dem Moment, als der Angeklagte ins Geschäft kam, wollte ein Ladendetektiv die Parfümerie verlassen. Der 34-Jährige sagte als Zeuge: „Er war ungewöhnlich gut gekleidet. Ich sah aus seinem Hemdkragen den Schwanz eines Skorpions herausspitzen. Diese Tätowierung stach mir ins Auge, sie passte mit der Kleidung des Mannes nicht zusammen. Da hat es bei mir Klick gemacht." Der Detektiv legte sich vor der Parfümerie hinter einem Busch im Rotmaincenter auf die Lauer: „Ich sah, wie er einen unter einem Regal deponierten Einkaufskorb ansteuerte. Aber er verhielt sich professionell und schaute sich genau um. Er entdeckte mich hinter dem Busch. Wir hatten Blickkontakt. Er ließ den Korb samt Inhalt stehen und verließ den Laden."

Tätowierung verrät ihn

Aus Aussagen von Verkäuferinnen rekonstruierte die Kripo, dass offenbar ein Komplize den Diebstahl vorbereitet hatte und eine Komplizin an der Kasse ein Ablenkungsmanöver gestartet hatte. Der Detektiv hatte nach dem Verschwinden des Tätowierten andere mögliche Tatorte abgeklappert und bei einem Drogeriemarkt in der Maxstraße von Verkäuferinnen erfahren, dass mehrere Verdächtige den Versteck-Trick mit einem Einkaufskorb versucht hatten. Damals gelang die Festnahme von zwei der Verdächtigen. In ihren Prozessen wurden sie verurteilt und sitzen zurzeit noch im Gefängnis.Der Ladendetektiv hatte nach der Tat eine exakte Beschreibung des Tätowierten abgegeben. Mit dieser Beschreibung konnte die Bayreuther Polizei den Tätowierten ermitteln: Er hatte sechs Wochen nach der Bayreuther Tat in Nürnberg für knapp 500 Euro Kosmetika gestohlen, war geschnappt und zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde auch der Skorpion am Hals dokumentiert. Ehe der Nürnberger und der Bayreuther Fall zusammen gebracht werden konnten, war der Angeklagte in seine Heimat zurückgekehrt. Das nutzte ihm nichts: Die tschechischen Behörden lieferten ihn aus.

Staatsanwältin Sandra Staade meinte, dem Angeklagten sei versuchter Bandendiebstahl nachweisbar und beantragte zwei Jahre und neun Monate Haft. Verteidiger Hilmar Lampert hielt seinen Mandanten trotz dessen Leugnen für überführt, er plädierte allerdings auf „normalen" Diebstahl und sprach sich für ein Jahr und drei Monate Haft aus. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Anette Koch erkannte auf versuchten Diebstahl – Bandendiebstahl sei zu vermuten, aber nicht sicher zu beweisen.

Symbolbild: pa

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