In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz der Kleinanleger verstärkt und vor allem den schwarzen Schafen auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ enge Grenzen gesetzt. Anlageprodukte darf nur derjenige verkaufen, der eine Lizenz der Bundesaufsicht über den Bankenmarkt, Bafin, besitzt. Viele der Akteure auf diesem Markt haben wegen Vorstrafen oder vorangegangener Pleiten jedoch keinerlei Chancen auf eine solche Lizenz. Etliche von ihnen machen daher jetzt gern Geschäfte mit Edelmetallen.