Schöffengericht verurteilt 38-Jährigen wegen Betrugs zu zwei Monaten auf Bewährung Landgericht: Betrug mit Silberbarren

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Der Handel mit Edelmetallen eröffnet Kriminellen viele Möglichkeiten. Foto: Archiv Foto: red

Das Steuerschöffengericht in Hof hat einen Versicherungsvertreter zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 38-Jährige wollte das große Geschäft mit kleinen Silberbarren machen. Das Gericht sah darin gewerbsmäßigen Betrug.

 
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In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz der Kleinanleger verstärkt und vor allem den schwarzen Schafen auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ enge Grenzen gesetzt. Anlageprodukte darf nur derjenige verkaufen, der eine Lizenz der Bundesaufsicht über den Bankenmarkt, Bafin, besitzt. Viele der Akteure auf diesem Markt haben wegen Vorstrafen oder vorangegangener Pleiten jedoch keinerlei Chancen auf eine solche Lizenz. Etliche von ihnen machen daher jetzt gern Geschäfte mit Edelmetallen.

Begehrte Geschäfte mit Edelmetallen

Ehrlicher geht es dabei aber auch nicht zu. Dies zeigt eine der jüngsten Verhandlungen des Steuerschöffengerichts Hof. Es verurteilte einen 38-jährigen Versicherungsvertreter aus dem westlichen Landkreis Kulmbach wegen gewebsmäßigen Betrugs in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der 38-Jährige hatte im zweiten Halbjahr 2013 mit einer Reihe von Anlegern über Vermittler Verträge geschlossen, wonach er für sie Silber kauft, das Edelmetall ihnen überträgt und es auch verwahrt. Was er den Anlegern verschleierte: Die Verträge lauteten alle über 10-Gramm-Barren des Edelmetalls. Das ist die kleinste Größe, die am Markt gehandelt wird. Und es ist auch die teuerste Möglichkeit, Silber zu kaufen. Umgerechnet auf das Kilo kostet Silber in 10-Gramm-Barren gegenwärtig über 1600 bis 2000 Euro. Wer 15-Kilo-Barren nimmt, zahlt für das Kilo nur 666 Euro. Im Verkauf bringt ein Kilo Silben übrigens bestenfalls 490 Euro – völlig egal, wie groß der Barren ist.

Edelmetall viel günstiger eingekauft

Zu den viel günstigeren Preisen großer Barren kaufte der 38-Jährige das Silber zuvor oder begleitend zu den Abschlüssen der Anleger. Die Differenz behielt er schon einmal für sich. Was an sich nicht verwerflich sei, meinte sein Verteidiger, der Bayreuther Rechtsanwalt Tobias Liebau. Aus seiner Zeit als Verteidiger im NKD-Verfahren seien ihm „noch ganz andere Gewinnspannen“ in Erinnerung. „Auch Aldi hat hohe Margen“, wandte Liebau ein.

Zum Verhängnis wurde seinem Mandanten aber der schöne Schein, den er für seine Geschäfte entwarf. So bekamen die Anleger hübsche Depotauszüge über den Ankauf, die Übereignung und die gesonderte Verwahrung der 10-Gramm-Barren. Diese wurden jedoch nie erworben. In Wahrheit lag das Silber ohne weitere Trennung in einem Schließfach bei der VR-Bank Bayreuth. Dem entsprechen hatte der 38-Jährige gar nicht die Möglichkeit, 20-Gramm-Barren auszuhändigen, wenn die Anleger dies verlangten.

Auch Steuerhinterziehung

Die Freiheitsstrafe umfasst auch zwei Fälle von Steuerhinterziehung, da der 38-Jährige dem Finanzamt über 33 000 Euro an Einkommens- und Gewerbesteuer schuldig geblieben war. Bewährung bekam der mehrfach vorbestrafte Versicherungsvertreter nur gegen strenge Auflagen. Neben einer Geldauflage von 7000 Euro und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, verfügte die Vorsitzende Richterin Diana Fritzsche auch noch die Entschädigung jener Anleger, die immer noch auf ihr Silber warten.

Ansonsten muss der Mann doch noch ins Gefängnis. Wirtschaftlich ist er ruiniert: Das Amtsgericht Bayreuth lehnte im Oktober die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse ab.

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