Schlappe für die Juragruppe

Von Peter Engelbrecht
Schlappe für die Juragruppe in Pegnitz vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth. Foto: Klaus Trenz/Archiv Foto: red

Ein Landwirt aus dem Stadtgebiet Pegnitz muss für das Tränken seiner Milchkühe kein Trinkwasser der örtlichen Juragruppe verwenden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Bayreuth hervor.

 
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Das Gericht verpflichtete die Juragruppe, den Wasserbezug des Bauern nur auf dessen Wohnhaus und die Reinigung der Melkanlage zu beschränken. Die Urteilsbegründung soll in schriftlicher Form in den kommenden Tagen erfolgen, erläuterte Vorsitzende Richterin Angelika Janßen am Mittwoch. 

Tiere verbrauchen bis zu 5000 Kubikmeter

Der Landwirt bewirtschaftet einen Vollerwerbsbetrieb im Pegnitzer Ortsteil Leups. Durch den Bau eines neuen Milchviehstalls 2011 und der Aufstockung der Zahl der Tiere hatte sich der jährliche Wasserverbrauch für die Viehtränke von 2000 auf 4000 bis 5000 Kubikmeter ab 2012 erhöht. Der Landwirt plante für seinen betrieblichen Wasserbedarf die Bohrung eines eigenen Brunnens und forderte von der Juragruppe eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung.

"Qualität nicht mehr gewährleistet"

Dies hatte die Juragruppe mit Bescheid vom April 2015 abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass Gründe der Volksgesundheit dem Antrag entgegenstünden. Beim Wegfall der Versorgung des Klägeranwesens erhöhe sich die Verweildauer des Wassers im Rohrnetz mit der Folge, dass Aufkeimungsprobleme entstehen könnten und die Trinkwasserqualität nicht mehr gewährleistet wäre. Gegen den Bescheid hatte der Landwirt nun vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Sein Rechtsanwalt Anton Hess verlangte, den Wasserbezug auf das Haus und die Reinigung der Melkanlage zu beschränken. Dies bedeutet, dass das Tränken der Tiere aus dem eigenen Brunnen möglich ist. Eine Klageabweisung forderte der Rechtsanwalt der Juragruppe, Volker Hampel.

Eine Niederlage

Das Urteil sei "formaljuristisch" eine Niederlage der Juragruppe, kommentierte Hampel nach der Verhandlung. Die Juragruppe betreibt die Wasserversorgung in Leups und rechnet auch die Gebühren ab, technisch ist die Anlage selbstständig und nur auf die Ortschaft beschränkt, nicht an das Netz der Juragruppe angeschlossen. Das Urteil habe "eine gewisse Präzedenzwirkung" in der Region, erläuterte Rechtsanwalt Hess. Auf kurze Sicht werde sich bei der Wasserversorgung in Leups "nichts ändern", betonte Hampel. 

Neue Ringleitung geplant

Bei der Verhandlung spielte auch die Zukunft der Leupser Wasserversorgung eine Rolle. Die Juragruppe plane den Bau einer Ringleitung für zwei Millionen Euro von Bodendorf über Leups nach Kaltenthal, erläuterte Richterin Janßen. Die Eigenversorgung von Leups solle vorläufig weiterbetrieben werden. Das Leupser Trinkwasser neige teilweise zur Aufkeimung, durch eine UV-Filteranlage habe man das Problem derzeit im Griff, betonte Rechtsanwalt Hampel. Jede Reduzierung der Wasserabnahmemenge führe zu einer Risikoerhöhung. "Solange sie funktioniert, soll die Leupser Anlage gehalten werden", versicherte Hampel. Eine Ringleitung bedeute nicht den Anschluss der Ortschaft. Aber: Die Sanierung des Leupser Hochbehälters für rund 300 000 Euro löse das Problem nicht.

"Ich werde persönlich angegangen"

Das sah Rechtsanwalt Hess anders. Eine Investition in den Hochbehälter sei deutlich günstiger als der Anschluss an die Juragruppe. Er verwahrte sich gegen Vorwürfe gegen seinen Mandanten, dieser sei durch seinen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungzwang der öffentlichen Wasserversorgung schuld am möglichen Aus für die  Leupser Wasserversorgung. Dem pflichtete Hampel bei: Die Eigenanlage sei nicht wirtschaftlich, der Antrag des Landwirts spiele keine Rolle. "Es ist voraussehbar, dass es irgendwann nicht mehr geht", meinte auch Richterin Janßen zur Leupser Anlage. Die Bevölkerung müsse mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden, durch die neue Ringleitung sei das in bezahlbarer Weise möglich. Auch der Landwirt meldete sich zu Wort:  "Ich werde persönlich angegangen, die Gemeinschaft kaputtzumachen." 

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