Schanzenstreit landet vor Gericht

Von Andreas Gewinner
Stillstand seit vier Jahren: Die Sprungschanzenbaustelle in Warmensteinach. Nun muss wohl ein Gericht entscheiden. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Auch nach fast vier Jahren Stillstand ist keine schnelle Lösung für den Streit um das Bauprojekt an der 40-Meter-Schanze der Skisprunganlage in Warmensteinach in Sicht. Eine außergerichtliche Einigung ist nicht absehbar, die Zeichen stehen nun auf Gerichtsverhandlung. Wann die Schanze fertig werden könnte, ist somit völlig offen.

 
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Eigentlich sollte die neue Schanze schon zum Winter 2013/14 stehen. Im Training fehlt die Schanze dem Skispringernachwuchs seither. Denn mit der künftigen Sprungweite von 45 Metern läge sie genau zwischen den beiden Bischofsgrüner Schanzen (30 beziehungsweise 64 Meter).

In dem komplizierten Streit zwischen der Baufirma und dem „Zweckverband zur Förderung des Wintersportleistungszentrums Nordischer Disziplinen im Fichtelgebirge“ machen sich beide Seiten gegenseitig Vorwürfe. Grob vereinfacht macht der Zweckverband geltend, dass der halb fertige Bau nicht wie geplant gebaut wurde und die Anlage in der erstellten Form als Skisprungschanze nicht taugt.

Die Baufirma hingegen beklagt einen verzögerten Baubeginn und eine zögerliche Versorgung mit Bauplänen, sie hatte schließlich den Bau gekündigt.

Fragen zum Gutachten

Vom Gericht wurde ein Hauptgutachten bestellt, zu dem beide Parteien Ergänzungsfragen hatten. „Es wurde durch das Gericht ein Ergänzungsgutachten eingeholt, das von den Sachverständigen am 6. Oktober fertiggestellt wurde“, teilt Axel Herrmann auf Nachfrage mit. Als Warmensteinacher Bürgermeister ist er kraft Amtes Vorsitzender des Zweckverbandes.

„Nach unserer Auffassung hat das Ergänzungsgutachten das Ausgangsgutachten im Wesentlichen bestätigt, wonach die Skisprunganlage durch die Firma Dietz mangelhaft erstellt wurde“, so Herrmann weiter: „Insbesondere weicht der Anlaufbereich erheblich von den Planungen ab. Es ist derzeit noch zu klären, ob die Mangelbeseitigung mittels eines Aufbetons erfolgen kann oder die Anlage komplett abgerissen und neu errichtet werden muss.“ Insbesondere habe die bisherige Begutachtung der Sachverständigen erhebliche Maßabweichungen des Anlaufs von bis zu 15 Zentimetern ergeben, die die Montage der vom Zweckverband bestellten Schienen nicht zulassen.

Gericht regt Einigung an

Angesichts dessen habe das Gericht angeregt, dass sich die Parteien dahin gehend in Verbindung setzen, ob es denkbar ist, dass die Baufirma die Mängel beseitigt und die Skisprunganlage fertigstellt, so Herrmann: „Wir haben mit der Firma daraufhin Verhandlungen aufgenommen. Ob eine Einigung zustande kommt, ist noch nicht absehbar und hängt im Wesentlichen auch davon ab, ob die Firma Dietz bereit ist, die Mängel fachgerecht zu beseitigen.“

Etwas anders stellt es die Baufirma dar. Und lässt dabei wenig Verhandlungsspielraum erkennen: „Da bisher von der Gegenseite keinerlei Einigungsvorschläge unterbreitet wurden, ist alles weitere bis zum ersten Gerichtstermin völlig offen. Auch werden die Gutachter noch mal gehört, weil die Gegenseite mit den bisherigen Gutachten nicht einverstanden war“, so Geschäftsführer Christian Dietz.

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