Ein seit Mai geltendes Gesetz sieht vor, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) für die Dauer eines Jahres befristet einzustellen. Hintergrund war, dass das Bundesverfassungsgericht 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung gefordert hatte.