Rauchwarnmelder: Bis zum Ende des Jahres müssen sie in allen Gebäuden vorhanden sein Piepsende Lebensretter

Von Marcel Staudt
Bis Jahresende müssen alle Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Foto: Klaus Trenz Foto: red

Bis Jahresende müssen Rauchwarnmelder bei allen bereits bestehenden Gebäuden nachgerüstet werden. In Neubauten sind sie bereits seit 2013 Pflicht. Feuerwehrleute und Elektroinstallateure wissen: Bei den Geräten handelt es sich um piepsende Lebensretter, für die sich im Schadensfall auch die Versicherung interessiert.

 
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Es ist zwar schon zehn Monate her, doch diesen Samstagvormittag hat Andreas von der Grün nicht vergessen. Gegen 9.30 Uhr ging der Alarm los: Das Asylbewerberheim an der Schäfergasse brennt. In einem Technikraum unterhalb des Treppenhauses war Feuer ausgebrochen. Die Feuerwehren aus Michelfeld und Auerbach stellten insgesamt 30 Aktive und schickten Atemschutzgeräteträger in das verqualmte Haus. Elf Menschen wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung vorsorglich in Krankenhäuser gebracht.

Ohne Geräte wird es lebensgefährlich

Von der Grün weiß: Es hätte viel schlimmer kommen können. „Als wir vor Ort waren, hatten die Bewohner bereits das Haus verlassen“, sagt der Kommandant der Feuerwehr Michelfeld, „sie wurden durch Rauchmelder im Gebäude gewarnt. Ohne diese Geräte wäre es schnell lebensgefährlich geworden.“

Rund 200 000 Brände zählt die Feuerwehr bundesweit jedes Jahr, die im Schnitt 500 Menschen das Leben kosten. Sieben von zehn Betroffenen sterben in der Nacht. Im Tiefschlaf bemerken die Opfer nicht den stechenden Geruch, sie atmen das Kohlenmonoxid ein und sterben an Rauchvergiftung. „Drei Atemzüge reichen, um das Bewusstsein zu verlieren“, weiß von der Grün.

Mehr Rauchmelder installieren als vorgeschrieben

Obwohl über die Rauchmelder-Pflicht in den Medien häufig berichtet wurde, trifft der Feuerwehrmann immer wieder auf Personen, die davon noch nichts gehört haben. „Ich suche dann das Gespräch mit ihnen und weise sie auf die Wichtigkeit der Geräte hin. Ich finde es sogar besser, wenn man Zuhause mehr Rauchmelder installiert als es vorgeschrieben ist.“ In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss mindestens ein Rauchmelder installiert sein. Grundsätzlich sollten die Geräte an der Zimmerdecke und in der Mitte des Raumes installiert werden. Wenn die Fläche eines Raumes 60 Quadratmeter überschreitet, muss mehr als ein Rauchmelder angebracht werden.

Versicherung fragt nach

„Wenn man die Angewohnheit hat, vor dem Fernseher einzuschlafen, sollte man sich aber auch ins Wohnzimmer einen Rauchmelder hängen“, rät von der Grün. Er würde es gut finden, wenn es eine Stelle gibt, die kontrolliert, ob gemäß der Vorschrift genügend Geräte angebracht wurden. Momentan frage aber nur die Versicherung nach – nachdem es gebrannt hat. „Wenn die Vorschrift nicht eingehalten wurde, wird der Schaden vielleicht gar nicht übernommen“, warnt von der Grün. Für die Anbringung der Rauchmelder ist der Bauherr beziehungsweise der Vermieter verpflichtet. Für die Betriebsbereitschaft ist allerdings der Bewohner beziehungsweise der Mieter zuständig.

Geräte auch selber anbringen

„25 Euro pro Stück sollte man schon investieren“, sagt Elektromeister Hans Glenk. In seinem Pegnitzer Geschäft sei die Nachfrage enorm. „Es gibt einen großen Anstieg, auch schon vergangenes Jahr.“ Wer sich auskennt, könne sich selbst um die Anbringung kümmern. Die Geräte müssen einmal pro Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sei dies nicht belegbar, könne das für die Versicherung eine Chance sein, um sich im Schadensfall querzustellen.

Schlägt das Gerät an, sobald Zigarettenqualm durch den Raum zieht? „Die Melder sind normalerweise so eingestellt, dass sie darauf nicht reagieren. Es sei denn, es entsteht sehr viel Rauch“, sagt Glenk.