Wer soll das planen und finanzieren?
Schließlich seien laut dem Arbeitspapier des Landratsamtes im Kanukonzept die Schadensbegrenzungsmaßnahmen genau aufgeführt. Allerdings seien diese Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung von künstlichen Eisvogelwänden an den Uferabschnitten, im Konzept nicht zu finden, betont die Stadt. Ferner stelle sich auch hier die Frage, wer diese Maßnahmen eigentlich planen und finanzieren soll. Hier wünsche man sich „verbindliche Vorgaben und Regelungen“. Die Stadt Ebermannstadt hofft nun, dass die von ihr angesprochenen Punkte in die Entscheidung der Behörde einfließen werden.
Laut einer Sprecherin des Landratsamtes Forchheim werde derzeit mit Hochdruck an den eingegangenen Stellungnahmen gearbeitet. Mit einer Entscheidung sei aber erst am Donnerstag, 6. Mai, zu rechnen, sagt sie. Aus diesem Grund werden auch die örtlichen Bootsverleiher, die auf einen Saisonstart ab 1. Mai gehofft hatten, vorerst keine Schifffahrtsgenehmigung erhalten.