Seit der Teillegalisierung von Cannabis ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit zu kiffen. Allerdings gibt es zahlreiche Einschränkungen, die bei den Gemeinden Fragen aufwerfen. Das im Gesetz verankerte Konsumverbot beschränkt sich auf den Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen und Sportstätten. Im Hinblick auf den Badesee beschäftigte das Thema jetzt auch den Trebgaster Gemeinderat. Wegen der Weitläufigkeit des Areals sind hier Bereiche vorhanden, in denen das gesetzliche Konsumverbot keine Anwendung findet, da diese über einer Sichtweite von 100 Meter zu Spielplätzen oder dergleichen liegen.