Kulmbach - Fast hätten ihn seine vielen Vorstrafen wieder ins Gefängnis gebracht. Dabei war einem 37-jährigen Mann aus Kulmbach die Sache lediglich über den Kopf gewachsen, als er im Sommer 2020 zu Unrecht Arbeitslosengeld- und Hartz-IV-Leistungen in Höhe von zusammen über 700 Euro bezogen hatte. Der Angeklagte hatte einfach vergessen, der Arbeitsagentur und dem Job-Center die Aufnahme seiner neuen Beschäftigung bei einer Kulmbacher Firma anzuzeigen.