Die wegen Unterlassens angeklagte 37-Jährige spricht von Zerren, grob Anpacken, Anschreien und Misshandlungen bis hin zu Hämatomen. Einen Jungen habe die 30-Jährige zur Strafe von einem Hochbett auf den Boden gezerrt, andere in einen dunklen Raum gesperrt. Vor Gericht versucht die 37-Jährige zu erklären, warum sie nicht einschritt: "Ich hatte Angst, dass mir keiner glaubt."
Hauptangeklagte bestreitet absichtliches Quälen
Die 30-Jährige hingegen bestreitet, Kindern absichtlich wehgetan oder sie gar gequält zu haben. Die mittlerweile arbeitslose Erzieherin spricht von Überforderung, Personalmangel und einer teils kurzen Zündschnur. "Teilweise war ich oft auch alleine", sagt die Angeklagte mit Verweis auf bis zu zwölf unter Dreijährige, für die sie in der Gemeinde-Kita zeitweilig verantwortlich gewesen sei.
"Sie hat nie ein Kind zu Boden geknallt", beteuert ihr Anwalt. Auch Zwangsfütterungen habe es durch sie nicht gegeben. "Es war ein normaler Fütterungsvorgang. Das Kind wollte nicht", sagt der Verteidiger. Nachdem das Mädchen erbrochen habe, habe seine Mandantin das Füttern beendet.
Der Jurist räumt aber ein: In manchen Situationen Ende 2021, Anfang 2022 habe sich die 30-Jährige unangemessen und inakzeptabel verhalten. Wenn sie ein Kind mal unter den Armen gepackt und auf den Po gesetzt habe, könnte es auf objektive Betrachter unsanft gewirkt haben, sagt der Anwalt.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung in acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Es geht um mindestens vier Opfer - ein Mädchen und drei Jungen - im Alter zwischen 18 Monaten und 2 Jahren.
Die frühere Leiterin der Kindergartengruppe soll die mutmaßlichen Übergriffe ihrer jüngeren Kollegin mitbekommen, aber sie erst rund ein Jahr später gemeldet haben. Sie steht wegen Unterlassens vor Gericht.
Rache, Eifersucht? Schwierige Motivsuche
Die Staatsanwaltschaft vermutet private Probleme zwischen den beiden Erzieherinnen als Tatmotiv. So sollen beide Frauen unter anderem für eine weitere geschwärmt haben. Wörter wie Rache und Eifersucht fallen zu Prozessbeginn.