Prozess gegen 18-Jährigen, der nach 1. Mai-Demo mit gewaltsamen Ausschreitungen festgenommen wurde Bayreuther Revoluzzer in Berlin

Von Manfred Scherer
Derart vermummte soll ein junger Bayreuther an der "Revolutionären 1. Mai-Demonstration" linker Gruppen in Berlin teilgenommen haben. Wegen Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot steht er vor Gericht. Das Foto wurde bei der diesjährigen Demo in Berlin aufgenommen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Archiv Foto: red

Ein junger Bayreuther, der bei den ersten "revolutionären 1. Mai-Demos" in den 80er Jahren in Berlin noch nicht mal in den Windeln lag, steht jetzt wegen seiner Teilnahme an der diesjährigen Demo vor Gericht. Der Vorwurf: Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Vermummungsverbot.

 
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Es gibt sie schon seit über 30 Jahren. Jedes Jahr in der Walpurgisnacht zum 1. Mai sammeln sich in Berlin schwarz gekleidete Menschen - aber nicht, um fröhlich in den Mai zu tanzen, sondern um unter anderem ihren Hass auf den "Bullenstaat" kund zu tun und um ihre antifaschistische Haltung zu untermalen. Mit Bengalos, Stein- und Flaschenwürfen. So war das auch heuer: Am Spreewaldplatz in Kreuzberg kam es zur Eskalation: 40 linke Demonstranten wurden festgenommen. Darunter auch der Nachwuchsrevoluzzer aus Bayreuth.

Tatort Berlin, Verhandlungsort Bayreuth? Das geht nur, wenn ein Angeklagter ein Jugendlicher ist. Das Gesetz schreibt vor, Straftaten, egal wo begangen, am Heimatort des Beschuldigten vor Gericht zu bringen. Der 18-Jährige, Typ Punk mit grün gefärbten Haaren, war zur Walpurgisnacht in die Bundeshauptstadt gereist.

Er will nur durch "Zufall hineingeraten" sein

In seinem Prozess bei Jugendrichterin Andrea Deyerling wehrt er sich. Nein, er erhebt Gegen-Anklage. Man hört das Wort "Bullen" nicht als er sagt: "Ja. Ich war auf dieser Demo. Ich wurde auf den Boden geworfen und von der Polizei geschlagen. Ich wurde von Zelle zu Zelle geschubst. Angehört wurde ich nicht."

Er sagt, er sei kein Gewalttäter und "nur durch Zufall" in die gewaltsame Demo "hineingeraten". Die "revolutionäre 1. Mai-Demo" sei "seit Jahren friedlicher geworden" und er sei nicht in einem gewaltbereiten Block mitmarschiert. In Verdacht geraten sei er nur, weil die Polizei - damals waren über 5000 Beamte im Einsatz - seinen friedlichen Block und einen anderen, offenbar weniger friedlichen Block, zusammengedrängt habe.

Als es "hitzig" wird, zieht er das Shirt hoch

Auf die Fragen des Staatsanwalts und der Richterin, warum er sich vermummt habe, sagt er: "Ich wollte mich schützen, um nicht identifiziert zu werden. Als es hitzig wurde, habe ich mein Shirt über den Kopf gezogen."

Ein Polizeifoto des Angeklagten mit schwarzem Kapuzenpulli über den Kopf, mit schwarzem Stoff im Gesicht bis zur Nase und einer schwarzen Sonnenbrille über den Augen spricht eine andere Sprache. Der junge Bayreuther sagt: "Die Sonnenbrille gehört zum Outfit."

Zum Outfit eines Straftäters? Diese Frage bleibt noch offen, denn zwei Polizisten aus Berlin, die die Umstände der Festnahme des Angeklagten beschreiben sollen, sind zu diesem Prozesstermin verhindert. Deshalb wird es in diesem Fall einen neuen Verhandlungstermin geben.

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