Probleme beim Brandschutz Löschwasserbehälter oft zugeparkt

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Am Thurndorfer Weg (Bild) und am Sportgelände sind die Löschwasserbehälter häufig zugeparkt. Das würde im Notfall der Feuerwehr die Arbeit beim Einsatz erschweren.⋌ Foto: Frauke Engelbrecht Quelle: Unbekannt

SCHNABELWAID. Der Brandschutz in Schnabelwaid ist zwar gewährleistet, aber an manchen Stellen nur unter erschwerten Bedingungen, ist Feuerwehrkommandant Stefan Kiefhaber unzufrieden. Schon bei der Generalversammlung vor kurzem hat er das kritisiert.

 
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Er nennt zwei Standpunkte im Ort. Zum einem am Thurndorfer Weg. Hier liegt ein Löschbehälter in einem kleinen Grasstück am Wendehammer in einem Wohngebiet. Auf einer Seite der Grasfläche stellen Anwohner ihre Autos immer wieder ab. „Wenn nun auf dieser Seite ein Brand wäre, hätten wir Schwierigkeiten, eine Schlauchleitung zu legen, weil die Fahrzeuge im Weg stehen“, sagt Kiefhaber. Es fehlt ein Hinweisschild auf eine Löschwasserentnahmestelle oder ein Halteverbot.

Schwer zu erreichen

Die zweite Stelle ist beim Sportplatz. Hier fällt die Löschwasserentnahmestelle kaum auf, sie liegt neben einer Hecke, neben einem – dicht zugewachsenem – Fußweg zum dortigen Spielplatz. „Wenn nun Veranstaltungen im Sportheim sind oder eben Fußballspiele, ist der Zugang zur Entnahmestelle mit Autos zugeparkt“, so der Kommandant. Und auch der Weg dorthin ist nicht befestigt, die Entnahmestelle nur schwer zu erreichen. Auch hier fehle ein Hinweisschild. Beides habe er an die Verwaltung weiter gegeben, mit der Bitte, etwas unternehmen, sagt Kiefhaber.

Verkehrsrechtliche Anweisungen

„Ja, hier müssen Hinweisschilder hin“, sagt Bürgermeister Hans-Walter Hofmann. Er war davon ausgegangen, dass die dort schon längst stehen würden. Und auch der Weg am Sportplatz soll zeitnah gemacht werden. „Wenn, dann machen wird das richtig“, betont er. Beauftragt sei damit das Ordnungsamt, dass verkehrsrechtliche Anweisungen im Gemeindegebiet umsetzt.

Noch nichts passieren

„Nein, da ist noch nichts passiert“, sagt Harald Heidler, Leiter des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft. Was da genauer angedacht sei, könne er noch nicht sagen, sondern müsse sich erst vor Ort über die Angelegenheit informieren. „Dann muss entschieden werden, ob eine Sperrfläche oder ein absolutes Halteverbot angeordnet wird“, so Heidler weiter. Nur ein Hinweisschild, dass sich an den entsprechenden Stellen ein Löschwasserbehälter befinde, sei nicht sinnvoll. „Das ist nichts Amtliches und die Polizei kann bei einem Verstoß auch nicht einschreiten“, erklärt er. Das Ordnungsamt sei in dem Fall zuständig, da die Gemeinde der Baulastträger ist. Bisher unternommen sei in dem Fall noch nichts, weil es noch zu keinem Einsatz der Feuerwehr mit Schwierigkeiten den Brandschutz problemlos zu gewährleisten, gekommen ist. „Ich werde mich nun zeitnah informieren, was verkehrsrechtlich sinnvoll ist“, sagt Heidler.

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