Polizeikontrollen Alle Insassen springen aus dem Auto

Symbolbild. Foto: dpa

Wer ein Kraftfahrzeug führen will, braucht dazu eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das scheint nicht allen Verkehrsteilnehmern klar zu sein, wie der Polizeibericht zeigt.

 
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Wenig dazu gelernt hatte am frühen Dienstagmorgen ein 22-jähriger Autofahrer aus Baden-Württemberg. Der BMW des jungen Mannes sollte am Rastplatz Sophienberg durch eine Streife der Verkehrspolizei Bayreuth einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Unmittelbar vor der Kontrolle auf dem Parkplatz sprangen alle drei Insassen, inklusive dem Fahrer, über die Beifahrerseite aus dem stehenden Fahrzeug. Der Grund für die durchaus sportliche Einlage war schnell gefunden. Wie sich herausstellte war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis; diese war ihm bereits entzogen worden. Der Beifahrer hingegen war im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, er durfte die Fahrt fortsetzten und der 22-jährige Fahrer konnte seinen Gerichtstermin, wegen Fahrens ohne Führerschein, noch rechtzeitig wahrnehmen. Er muss sich nun wiederholt wegen des gleichen Vergehens verantworten.

Ohne Zulassung und trotz Führerscheinentzug auf der A9

Am späten Montagabend wurden Beamte der Verkehrspolizei Bayreuth auf der A9 auf einen schwarzen Mercedes mit Münchener Zulassung aufmerksam. Bei der anschließenden Kontrolle gab der allein reisende 19-Jährige zunächst falsche Personalien an und konnte auch keinerlei Dokumente vorweisen. Wie sich herausstellte nicht ohne Grund. Auch ihm war die Fahrerlaubnis bereits wieder entzogen worden, zudem hatte er an dem Auto die Kennzeichen seines alten Mercedes angebracht. Der PKW wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bayreuth sichergestellt, da der 19-Jährige bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis gefahren war und wenig Einsicht zeigte. Seinen Unmut über die Maßnahmen äußerte der junge Mann mit Beleidigungen gegenüber den Polizeibeamten. Gegen den Fahrer wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung sowie Beleidigung ermittelt.  

Ohne Führerschein auf dem Weg zur Arbeit

Bereits am vergangenen Montag war ein 35-jähriger Arbeiter aus Süddeutschland ohne gültige Fahrerlaubnis mit seinem Firmentransporter unterwegs. Dem Fahrer war die Fahrerlaubnis bereits 2023 auf Grund zu vieler Punkte in Flensburg entzogen worden. Die Weiterfahrt wurde dem Transporterfahrer untersagt, er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Ohne Fahrerlaubnis aber dafür unter Drogeneinfluss unterwegs

Am frühen Dienstagmorgen wurde an der Rastanlage Fränkische Schweiz ein 50-jähriger Rentner aus Oberbayern einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er konnte lediglich eine ungültige internationale serbische Fahrerlaubnis vorweisen. Zudem verlief ein Drogenvortest beim Fahrer positiv und lies auf den Konsum von Cannabis und Cocain schließen. Der Fahrer musste sich einer Blutentnahme unterziehen und muss nun mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss rechnen. Der Fahrzeughalter war Beifahrer und muss sich ebenfalls wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Für beide Fahrzeuginsassen endete die Fahrt an der Rastanlage, da auch der Beifahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

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