Der Vorwurf, den Ulvis Rechtsanwalt Michael Euler (33) an die Polizei macht, ist hart. Beamte sollen einen V-Mann auf Ulvi „angesetzt“ haben, damit der etwas über Ulvis Beteiligung beim Verschwinden von Peggy herausbekomme. Dem widersprach vor Gericht Klaus O. (58), jener Polizist, der mit dem V-Mann lange zusammengearbeitet hatte. O. weist die Vorwürfe klar zurück: Er habe nicht bei H. angerufen. „Ich habe keine Versprechungen gemacht“. Überhaupt habe er mit H. nicht über Details der Tat gesprochen, etwa wie und warum Peggy hingefallen sein könnte. O.: „Um gewissen Sachverhalten nicht vorzugreifen“. Den Fall klären sollten die Kollegen von der Sonderkommission Peggy.

Als Ulvi im September 2001 wegen mehrfachen Kindesmissbrauches in der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth untergebracht war, lernt er Peter H. kennen. Der Kriminelle ist wegen Einbruchdiebstahls seit mehr als einem Jahr untergebracht, er hatte Drogen- und Alkoholprobleme. H. wittert die Chance, sich einen Vorteil zu verschaffen. Er ruft bei Klaus O. an, „seinem“ Polizisten aus Hof, für den er schon öfter als Informant tätig war.

An einem Wochenende klingelt bei O. viermal das Diensthandy, der Anrufer ist Peter H. Der fragte, welche Vorteile er erwarten könnte, wenn er „insbesondere zur Auffindung der Leiche“ Peggys beitrage. Bei einem Anruf sprach H. davon, dass „Peggy an Händen und Füßen“ gefesselt worden sei. Polizist O. fährt mit einem Kollegen sofort ins BKH. Dort gab ihm H. einen Zettel, der von Ulvi stammte. Darauf hatte er einen Pfleger den Ort skizzieren lassen, an dem die Leiche Peggys liegen solle. Für O. ein Hinweis, dass H. in diesem Fall nicht lüge, was er bei manch anderem Fall in der Vergangenheit gemacht habe. Aber O. sagte auch: „Er war ein Straftäter, der bei enger Führung durchaus nachvollziehbare Angaben gemacht hat.“

„H. ist ein grandioser Lügner, der für einen Vorteil seine Mutter verkaufen würde.“ So vernichtend urteilte der Chef-Ermittler der Soko II, Wolfgang Geier (59), über Peter H. Er glaubte ihm kein Wort. Auch Staatsanwältin Sandra Staade betonte, dass sie sich diesem vernichtenden Urteil anschließe. Selbst das Landgericht Hof, das Ulvi zu lebenslanger Haft wegen des Mordes an Peggy verurteilt hatte, hielt Peter H. nicht für glaubwürdig.

Eines schließt O. kategorisch aus: H. sei nicht auf Ulvi „angesetzt“ werden. Es sei kein gezielter Einsatz des ehemaligen V-Mannes gewesen. Rechtsanwalt Euler aber beharrt darauf: Aus den Akten gehe hervor, dass H. nur dann eine Aussage mache, wenn man ihm Erleichterungen verspreche. „Dem Herrn H. ist gar nichts versprochen worden“, sagt O. Es sei ihm nur erklärt worden, dass ihm nichts versprochen werden könnte. Daraufhin habe der V-Mann H. überlegt – und trotzdem eine Aussage gemacht. Warum er dann doch seins Aussage machte, kann sich O. nicht erklären. „Fakt ist, dass es so war.“

H. hatte 2002 in einem anderen Fall einen Mitpatienten des BKH Bayreuth verpfiffen. Der Mitpatient habe ihm gegenüber zugegeben, sein Opfer „abstechen“ zu wollen. Weil es ihm auf die Nerven gegangen sei. Der Mitpatient wurde wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt mit anschließender Unterbringung. Bis heute bestreitet er, H. gegenüber die Tat gestanden zu haben.

Was stimmt? H. ist 2013 gestorben. Er hatte einen Hirntumor. Kurz vor seinem Tod hatte er sein „Geständnis“ im Fall Peggy widerrufen. Ulvi habe ihm doch nichts von einem Mord erzählt.

Header Fall Peggy