Am 1. April soll die Droge Cannabis nach den Plänen der Ampel-Koalition begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
GdP: Gesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern
Indesen hofft die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass der Bundesrat die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern wird. "Wir bedauern insbesondere, dass das Gesetz keinerlei Übergangsfristen vorsieht, die ermöglichen würden, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter hierzulande auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können", heißt es in einem Brief des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden, Alexander Poitz, an die Bundesratspräsidentin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb solle sich Schwesig dafür einsetzen, dass es in der Sitzung des Bundesrates am Freitag zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt. Dort könnten wichtige offene Fragen geklärt werden.
Andernfalls droht laut GdP Rechts- und Handlungsunsicherheit. Die Gewerkschaft befürchtet außerdem, dass sich kriminelle Banden, sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, schnell auf die neue Rechtslage einstellen, ihr Gewinnmodell anpassen und womöglich neue Zielmärkte erschließen könnten. Nicht abschließend geklärt sei auch, wie sich der Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken werde. Neben einem abgestimmten Grenzwert fehle geeignete Ausstattung zum Nachweis von Cannabis bei Fahrzeugführern.