München/Kulmbach - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BVH) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Verordnung geäußert, die die Zuständigkeit Bayerns schlagkräftiger Lebensmittelkontrollbehörde KBLV regelt. Sieben von derzeit knapp 600 Großbetrieben, für die die "Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen" zuständig ist, sind damit nach einem Beschluss des BVH vorerst den Kontrollen der 2018 mit Sitz in Erding und Kulmbach neu geschaffenen Behörde entzogen. Für sie werden nun vorübergehend wieder die Landratsämter zuständig sein. Das bayerische Umweltministerium kündigt an, schnellstmöglich eine neue Verordnung zu schaffen, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen. Die Arbeit der hochspezialisierten Behörde, die nach dem Bayern-Ei-Skandal geschaffen wurde, soll derweilen uneingeschränkt weitergehen.