München/Nürnberg (dpa/lby) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Sparkasse Nürnberg einen Teilerfolg mit einer Musterfeststellungsklage zu Prämiensparverträgen erzielt. Die Sparkasse muss die Zinsen für die Verträge neu berechnen, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am Mittwoch in München mitteilte. Die Kündigung der für die Kundinnen und Kunden günstigen Verträge war jedoch rechtens - das hatte zuvor bereits der Bundesgerichtshof in einem maßgeblichen Urteil entschieden.