Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die als so genannte Poolärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind, künftig sozialversicherungspflichtig sind. Die Reaktionen kommen umgehend – und fallen drastisch aus: In Baden-Württemberg werden ab sofort keine Poolärzte mehr im Bereitschaftsdienst eingesetzt. „Das bestehende System kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden“, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit. Man reagiere auf das Urteil mit einem Notfallmaßnahmenplan, der zunächst für drei Monate gelte.