Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die als so genannte Poolärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind, künftig sozialversicherungspflichtig sind. Die Reaktionen kommen umgehend – und fallen drastisch aus: In Baden-Württemberg werden ab sofort keine Poolärzte mehr im Bereitschaftsdienst eingesetzt. „Das bestehende System kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden“, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit. Man reagiere auf das Urteil mit einem Notfallmaßnahmenplan, der zunächst für drei Monate gelte.
Notfallpraxen in der Region Stuttgart Ein Gerichtsurteil mit drastischen Folgen für Patienten
Bettina Hartmann 24.10.2023 - 19:57 Uhr