Auch in der jüngsten Sitzung hinter verschlossenen Türen hat es nach Informationen des Kuriers wieder Ärger gegeben. Das zeigt: Auch die Politik tut sich nicht leicht im Umgang mit den beiden Ärzten und den Folgen ihrer Entlassung.
BAYREUTH. Der Fall der beiden vom Klinikum Bayreuth entlassenen Neurologen sorgt auch politisch für Aufregung. In bereits zwei nichtöffentlichen Sitzungen beschäftigte sich der Kreistag mit dem Ärzte-Ehepaar, das schwere Vorwürfe gegen die Bayreuther Neurologie erhob. Auch vor Gericht geht der Streit in eine neue Runde.
Auch in der jüngsten Sitzung hinter verschlossenen Türen hat es nach Informationen des Kuriers wieder Ärger gegeben. Das zeigt: Auch die Politik tut sich nicht leicht im Umgang mit den beiden Ärzten und den Folgen ihrer Entlassung.
Ausgerechnet am Freitag, dem 13., kam es wieder zum Streit. Grund war ein Antrag, den im Vorfeld Kreisräte quer durch alle Fraktionen unterstützt haben. Darin sollten die Aufsichtsräte und Mitglieder des Klinikum-Zweckverbandes den Auftrag erhalten, sich für die entlassenen Ärzte einzusetzen.
Das Dokument liegt dem Kurier vor. Das Klinikum solle keine Abfindung zahlen, sondern sie wieder einstellen, falls das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Außerdem solle der – in der Neurologie durchaus umstrittene – Arzt einer anderen „passenden“ Abteilung zugeordnet werden.
Trotz der breiten Unterstützerbasis quer durch alle Fraktionen ist der geplante Antrag gescheitert, obwohl Landrat Hermann Hübner (CSU) ihn sogar auf die Tagesordnung hatte setzen lassen. Sein Pressesprecher Michael Benz gibt keine Auskünfte zu nichtöffentlichen Sitzungen. Bestätigt wird nur von einzelnen Kreisräten, dass es „hoch her“ ging oder gar „wild“. Auch Hübners Partei-Kollegin Gudrun Brendel-Fischer soll diesen Antrag bis zum Schluss mitgetragen haben, plötzlich soll allerdings „eine Mehrheit von Partei-Kollegen“ dagegen gestimmt haben, ihn dann doch zu behandeln. Die Räte wollten erst Urteile abwarten, ihn so lange vertagen.
„Der Fall schadet dem Ansehen des Klinikums und denen, die politisch in der Verantwortung stehen“, lässt sich ein Kreisrat zitieren, der seinen Namen allerdings nicht in der Zeitung lesen will. Zurzeit wird nach Informationen des Kuriers ein weiterer Antrag zum Neurologen-Streit vorbereitet; ebenso wie im jüngsten Antrag gefordert, soll der Landrat schnellstmöglich eine Sondersitzung zu dem Thema einberufen.
Bereits im Juni hatte es einen „interfraktionellen Unterstützerkreis“ gegeben, der sich um die „Versorgungssituation am Bayreuther Klinikum“ Sorgen machte. Bereits im Mai waren Klinik-Chef Joachim Haun und der Anwalt des Klinikums, Wieland Henker, zu einer Sondersitzung des Kreistags erschienen und hatten ihre Sicht der Dinge dargelegt. Unzureichend, wie manche Kreisräte hinter vorgehaltener Hand sagten.
Danach habe „sich nichts zum Besseren gewandt“, wie es in einem Schreiben an Landrat Hübner heißt, das dem Kurier vorliegt. Vor allem könne die Lage „nicht zu einer positiven Weiterentwicklung des Klinikums beitragen, wenn sich ein jahrelanger Rechtsstreit anbahne“. Einer der Kreisräte soll dem Klinik-Chef nach seinem Erscheinen vor dem Gremium entgegengeschmettert haben: „Sie sind nicht geeignet“, ein Krankenhaus zu führen.
Mindestens eine Forderung aus Reihen der Kreisräte ist seit der jüngsten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Bayreuth überholt: der Verzicht auf eine Abfindung. Die Klinik hat beantragt, das Arbeitsverhältnis der beiden „gegen die Zahlung einer Abfindung aufzulösen“. Zu viele „verbale Angriffe“ und „ehrverletzende Äußerungen“. Eine Einigung, das betonte Klinik-Anwalt Henker, sei nicht möglich. Auch habe die Neurologin einem ihrer Chefs gedroht, ihn im Falle einer Kündigung „mit in den Abgrund zu reißen“.
Der Fall der beiden am Klinikum gekündigten Neurologen geht am Arbeitsgericht Bayreuth in die heiße Phase. Noch in dieser Woche entscheidet das Gericht, wie es weitergeht. „Es kann sein, dass ein Urteil ergeht, dass es in die Beweisaufnahme geht oder dass der Gutachter gehört wird“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Nützel. Im Kern geht es um drei Fragen, die das Gericht klären muss: