Die Fraktionen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD haben sich auf ein neues Verfahren für die Wahl der 15 nichtberuflichen Verfassungsrichter in Bayern geeinigt. Ziel ist es, die Wahl von Kandidaten zu verhindern, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Derzeit trifft dies nach Einschätzung der vier Fraktionen auf von der AfD vorgeschlagene Kandidaten zu. Nach aktueller Rechtslage wählt der Landtag die Richter in einer Blockabstimmung ohne die Möglichkeit, einzelne Bewerber abzulehnen. Würden gar keine nichtberuflichen Richter bestimmt, wäre Bayerns oberstes Gericht nicht beschlussfähig. Bei der jüngsten Richterwahl im Januar kamen über die Blockabstimmung zwei AfD-Kandidaten ins Amt.