Freistaat trägt Kosten, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist Rechnungshof-Kritik: Prüfer nehmen sich Klöster vor

MÜNCHEN/VIERZEHNHEILIGEN. Vierzehnheiligen, Gößweinstein und Marienweiher tauchen im Jahresbericht 2011 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) auf. Bei Klöstern, die sich seit der Säkularisation in Staatsbesitz befinden, seien die Vertragsverhältnisse zu klären, verlangen die Prüfer.

 
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Der Freistaat trage Kosten, obwohl die Verpflichtung dazu nicht gegeben sei. Mieten, die Ordensgemeinschaften einnehmen, seien zumindest teilweise an den Staat abzuführen. „Bei faktisch nicht mehr genutzten Klöstern muss das Nutzungsrecht an den Freistaat zurückgegeben werden“, hob Rechnungshof-Pressesprecher Ernst Berchtold gegenüber dem Kurier hervor.

Mieten erheben

Allgemein moniert der Rechnungshof, Klosterräume seien von Ordensgemeinschaften – teilweise ohne Zustimmung des Freistaates als Eigentümer – untervermietet worden. Diese Räume dienten nicht mehr den ursprünglich zugedachten Aufgaben. Damit fehle die Grundlage für eine unentgeltliche Überlassung. Der Rechnungshof fordert, ortsübliche Mieten zu erheben und einen Teil für den Gebäudeunterhalt zur Verfügung zu stellen.

Für die Generalsanierung von Vierzehnheiligen hatder Staat von 2002 bis 2008 rund 1,6 Millionen Euro übernommen, plus 30.000 Euro für den Bauunterhalt im Zeitraum 2003 bis 2007. Für den Bauunterhalt von Marienweiher sind rund 39.000 Euro und von Gößweinstein 14.000 Euro bezahlt worden.

egs

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