Der Freistaat trage Kosten, obwohl die Verpflichtung dazu nicht gegeben sei. Mieten, die Ordensgemeinschaften einnehmen, seien zumindest teilweise an den Staat abzuführen. Bei faktisch nicht mehr genutzten Klöstern muss das Nutzungsrecht an den Freistaat zurückgegeben werden, hob Rechnungshof-Pressesprecher Ernst Berchtold gegenüber dem Kurier hervor.