Mountainbikezentrum am Kornberg Jetzt klagt auch der LBV

red
Nicht rechtens ist nach Ansicht des LBV die Baugenehmigung für das Mountainbikezentrum am Kornberg. Foto: /David Trott

Die Vogelschützer werfen dem Landratsamt Wunsiedel eine fehlerhafte Baugenehmigung vor. Unter anderem geht es um Auerhuhn und Eulen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Schönwald - Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) klagt gegen die Baugenehmigung für den geplanten Mountainbike-Trailpark am Kornberg. Das entsprechende Schreiben liegt bereits beim Verwaltungsgericht Bayreuth vor. Mitte Juli hatte das Landratsamt Wunsiedel die Baugenehmigung für den Trailpark erlassen. Der Bescheid des Landratsamtes weist nach Einschätzung des bayerischen Naturschutzverbands LBV erhebliche Verfahrensfehler und umfangreiche fachliche und inhaltliche Defizite auf. „Wir erwarten, dass sich staatliche und kommunale Behörden in Eingriffsverfahren an gesetzliche Vorgaben halten. Dies ist bei der Erteilung der Baugenehmigung für den Mountainbike-Trailpark am Kornberg nicht der Fall. Wir sehen uns daher leider gezwungen, Klage gegen die Baugenehmigung einzureichen“, verdeutlicht LBV-Geschäftsführer Helmut Beran in einer Mitteilung an unsere Zeitung.

Defizite im Planungsverfahren

„In mehreren Stellungnahmen hat der LBV auf erhebliche Defizite im Planungsverfahren hingewiesen. Das Landratsamt Wunsiedel hat nun eine Baugenehmigung ausgesprochen, ohne die erheblichen Mängel beseitigt zu haben. Das kann nicht im Sinne eines nach Einschätzung des Landratsamtes Hof touristischen Vorzeigeprojektes sein, das den Einklang zwischen Nutzung und Schutz der Natur sucht“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. So sei beispielsweise nicht geprüft worden, ob sich durch den Eingriff der Erhaltungszustand der Bestände von Auerhuhn, Weißrückenspecht oder verschiedenen Eulenarten am Kornberg verschlechtere. Eine solche Prüfung sei jedoch Grundvoraussetzung für die Bewertung des Eingriffes. Weiterhin enthält die artenschutzrechtliche Prüfung erhebliche methodische Fehler.

In der Baugenehmigung ist nach Ansicht des LBV auch nicht festgelegt, auf welchen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind. „Ebenso fehlt eine rechtliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was einen massiven Rechtsverstoß darstellt. Für die Ausweisung der Wildschutzzonen hätten die Landschaftsschutzgebiets-Verordnung geändert und die verfügten Betretungsverbote in diese Verordnung integriert werden müssen“, so der LBV-Geschäftsführer. Der LBV sieht auch einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, weil die Baugenehmigung keine Befreiung von Verboten der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung enthält.

Grund für Verzögerungen liegt bei Behörden

Damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, hat der LBV gleichzeitig einen Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung gestellt. „Wir werden uns nicht den Schwarzen Peter als Verhinderer zuschieben lassen. Der Grund für mögliche Verzögerungen liegt allein bei den zuständigen Behörden. Man kann von Behörden durchaus erwarten, dass sie naturschutzrechtliche Vorgaben in Planungsverfahren vollumfänglich berücksichtigen und rechtssichere Bescheide erlassen. Wenn dies nicht der Fall ist, wie beim Trailpark Kornberg, haben wir die Pflicht, dies einzufordern, gegebenenfalls auch mit einer Klage“, so LBV-Geschäftsführer Helmut Beran in der Mitteilung.

Wie berichtet, wollen auch der Fichtelgebirgs-Hauptverein und die Initiative „Ruhe für den Kornberg“ Klagen gegen die Baugenehmigung für den Trailpark einreichen. red

Bilder