Bamberg - Im Bamberger Schwurgerichtsprozess um einen Mord bei einem vorgetäuschten Sex - Date hat ein Psychiater der dort angeklagten Sarah M. eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert. Gleichzeitig schloss er aber aus, dass die heute 19-Jährige zum Zeitpunkt der Tat im strafrechtlichen Sinne vermindert oder gar ganz schuldunfähig gewesen sein könnte. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die junge Frau für lange Zeit ins Gefängnis muss – vielleicht sogar auf unbestimmte Zeit. Der Grund: Der Gutachter sah die Voraussetzungen der vorbehaltlichen Sicherungsverfahren als gegeben an. Dabei wird während der Strafvollstreckung geprüft, ob die Täterin oder der Täter auch nach Verbüßung der ausgesprochenen Strafe – im Jugendstrafrecht bei Mord 15 Jahre – für die Allgemeinheit noch eine Gefahr darstellt. Falls ja, ist eine Freilassung ausgeschlossen.