Ein Wiesbadener Anwalt ist wegen eines gefälschten Gerichtsbeschlusses zur Freilassung des Justizopfers Gustl Mollath aus der Psychiatrie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Wiesbadener Amtsgericht sprach den Juristen am Mittwoch der versuchten Gefangenenbefreiung schuldig. Der 55-jährige muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 120 Euro zahlen. Die Aussage des Anwalts, ein befreundeter Mandant habe das gefälschte Fax aus seiner Privatwohnung an eine Klinik in Bayreuth verschickt, sei nicht glaubhaft, sagte der Vorsitzende Richter.